
Dein Girokonto, dein Depot, dein Schließfach: Wo du sie hast, kann der Staat seit Jahren abfragen, ohne dass deine Bank davon erfährt. Jetzt liegt ein Entwurf auf dem Tisch, der diesen Blick erweitert und einer Behörde ausdrücklich erlaubt, ein Konto für einige Tage stillzulegen. Und am 11. Januar 2027 schließt sich zugleich eine Tür, durch die viele genau dann gehen wollen: das Konto außerhalb der EU.
Beides hängt zusammen. Wer verstehen will, warum das Konto zuerst kommt, muss beides kennen.
Das Bundesfinanzministerium hat am 28. Oktober 2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Sechsten EU-Geldwäscherichtlinie vorgelegt. Kern ist Artikel 1, das Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwBG). Es soll das Geldwäschegesetz von 2017 ablösen und nach Artikel 19 des Entwurfs am 10. Juli 2027 in Kraft treten, am selben Tag, an dem die EU-Geldwäscheverordnung gilt.
Wichtig für die Einordnung: Das ist ein Entwurf. Beschlossen ist nichts. Die Verbände können nach dem Anschreiben des Ministeriums bis zum 19. November 2026 Stellung nehmen, das Kabinett soll den Entwurf am 16. Dezember 2026 beschließen, danach sind Bundestag und Bundesrat am Zug. Bis zum Gesetzblatt kann sich jede Zahl in diesem Text noch ändern. Alles, was hier steht, heißt deshalb laut Entwurf.
Grundlage jedes Kontenabrufs ist das Dateisystem, das jede Bank nach § 24c KWG führen muss. Schon heute stehen darin die Nummer jedes Kontos, jedes Depots und jedes Schließfachs, der Tag der Eröffnung und der Auflösung, Name, Geburtsdatum und Anschrift von Inhaber und Verfügungsberechtigten. Kontostände stehen darin nicht. Was das Finanzamt daraus erfährt, beschreibt der Beitrag Kann das Finanzamt mein Konto einsehen?.
Genutzt wird das System intensiv. Nach der Antwort der Bundesregierung in Bundestagsdrucksache 20/10841 wurden 2020 erstmals mehr als eine Million Kontenabrufe nach § 93b AO durchgeführt, 2023 waren es 1.403.581. Abfragen dürfen unter anderem Finanzämter, Sozialbehörden und Gerichtsvollzieher.
Der Entwurf erweitert dieses Dateisystem in Artikel 4 um zwei Kontoarten:
Das Schließfach ist also nicht neu im System, es steht seit Langem darin. Neu ist, dass das Kryptokonto bei einem Anbieter künftig genauso abrufbar wird wie das Girokonto.
Die Financial Intelligence Unit (FIU), die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beim Zoll, bekommt in § 51 GwBG neu geordnete Sofortmaßnahmen. Der Entwurf setzt damit Artikel 24 der EU-Richtlinie 2024/1640 um:
Das Wort, auf das es ankommt, heißt Anhaltspunkte. Ein Beweis ist nicht nötig, ein Verdacht muss sich erst in der Analyse bestätigen, die die Sperre ermöglichen soll. Die FIU haftet nach dem Entwurf nicht für diese Maßnahmen. Für den notwendigen Lebensunterhalt kann sie auf Antrag Geld freigeben.
Zur Ehrlichkeit gehört: Ganz neu ist die Befugnis nicht. Schon das geltende Geldwäschegesetz erlaubt der FIU in § 40, Verfügungen von einem Konto zu untersagen. Neu sind die ausdrückliche Sperre des Kontos selbst, die Kryptowertekonten und ein zweites Werkzeug.
Fünf Werktage klingen kurz. Rechne sie in deinem Alltag durch: Die Lastschrift für die Miete geht zurück, die Kreditkarte, die vom Konto abgebucht wird, läuft auf, das Gehalt kommt an und liegt fest. Eine Freigabe für den Lebensunterhalt gibt es nur auf Antrag, und auch der braucht Zeit. Wer in dieser Woche verreist ist, merkt es an der Kasse.
Häufig beginnt so ein Fall mit einer Meldung deiner eigenen Bank. Die Sofortmaßnahme gegen eine Transaktion knüpft der Entwurf ausdrücklich an die Meldung eines Verpflichteten, und Banken melden, was ihnen ungewöhnlich erscheint: eine große Bareinzahlung, eine Überweisung in ein Land, das sie für riskant halten, ein Muster, das nicht zu deinem Profil passt. Erfahren musst du davon nicht sofort. Staatliche Stellen, die von einer Sofortmaßnahme oder einer Überwachungsanordnung wissen, dürfen dir das nach § 75 des Entwurfs nur mit dem Einverständnis der FIU weitergeben.
Das macht die Sperre nicht zu einem Urteil. Sie wird nach § 51 aufgehoben, sobald ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Aber sie zeigt, wie verletzlich ein Leben ist, das an einem einzigen Konto hängt.
Dieses zweite Werkzeug steht in § 52. Die FIU kann eine Bank anweisen, für einen von ihr festgelegten Zeitraum die Transaktionen über ein oder mehrere Konten zu überwachen und darüber zu berichten, wenn von deren Inhabern ein erhebliches Risiko der Geldwäsche ausgeht. Eine Höchstdauer nennt der Entwurf nicht. Auch hier hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung.
Dazu kommt die automatisierte Datenanalyse. In § 65 Absatz 5 zählt der Entwurf auf, welche Daten die FIU mit einer automatisierten Anwendung auswerten darf. Nummer 15 nennt ausdrücklich die Kontokennungen von Kryptowertekonten sowie Adressen selbstverwalteter Kryptowert-Wallets. Gemeint ist die Wallet, deren Schlüssel du selbst hältst.
Für Kryptohalter fügt sich das zu einem Bild. Seit dem 1. Januar 2026 erheben Anbieter von Kryptodienstleistungen in der EU nach der Richtlinie DAC8 Daten über die Geschäfte ihrer Kunden für die Steuerbehörden. Kommen das Kryptokonto im Kontenabruf und die Wallet-Adresse in der Datenanalyse der FIU hinzu, ist der Weg von der Plattform zur eigenen Wallet für Behörden nachvollziehbar. Eine Pflicht, die eigene Wallet zu registrieren, enthält der Entwurf nicht.
Als Gegengewicht soll die FIU nach § 48 einen Grundrechtsbeauftragten benennen. Er kann aus ihrem bestehenden Personal kommen, und seine Stellungnahmen sind unverbindlich.
Gold und Immobilien regelt der Entwurf an anderer Stelle, unter anderem mit einer zentralen Zugangsstelle für Immobiliendaten ab dem 10. Juli 2029.
Was folgt daraus für dich? Nicht, dass du etwas verbergen sollst. Ein Konto im Ausland zu eröffnen und zu führen ist legal, die Erträge bleiben in Deutschland steuerpflichtig, und über den automatischen Informationsaustausch erfährt das Finanzamt in aller Regel ohnehin davon. Welche Konten dem Finanzamt automatisch gemeldet werden, steht in der Übersicht welche Konten dem Finanzamt automatisch gemeldet werden.
Es geht um etwas anderes: Deine Absicherung ist nur so gut wie dein Zugriff darauf. Wer Gehalt, Rücklagen, Karte und Depot bei einer einzigen deutschen Bank hat, hängt an einer einzigen Stelle. Eine Sperre, eine Überwachungsanordnung, auch nur eine Kündigung ohne Begründung, und alles steht. Das kann jeden treffen, auch den, der nichts falsch gemacht hat, denn der Auslöser sind Anhaltspunkte, keine Urteile.
Ein Konto außerhalb der EU ist dafür die Notstromversorgung. Damit es diese Aufgabe erfüllt, braucht es drei Dinge:
Schutz vor Ermittlungen ist das nicht. Die FIU kann nach dem Entwurf auch ausländische Meldestellen um Sofortmaßnahmen ersuchen. Es schützt davor, dass eine einzelne Anordnung bei einer einzelnen Bank dein ganzes Leben anhält.
Genau dieses Konto wird ab Januar schwerer. Nach Artikel 21c der Richtlinie (EU) 2024/1619, kurz CRD VI, brauchen Banken aus Drittstaaten für Einlagen, Kredite und Garantien an Kunden in der EU eine zugelassene Zweigstelle im jeweiligen Mitgliedstaat. Die Mitgliedstaaten wenden diese Vorschrift ab dem 11. Januar 2027 an. Betroffen sind Banken in der Schweiz, im Vereinigten Königreich, in den USA oder in Singapur. Das Verbot richtet sich an die Bank, nicht an dich, und es zählt dein Wohnsitz, nicht dein Pass.
Zwei Ausnahmen nennt die Richtlinie. Verträge, die vor dem 11. Juli 2026 geschlossen wurden, sind geschützt. Und die Pflicht greift nicht, wenn du dich ausschließlich aus eigener Veranlassung an die Bank wendest. Diese Ausnahme muss die Bank belegen können, und spricht sie dich selbst oder über Vermittler aktiv an, gilt sie nicht.
Für ein Konto, das du jetzt eröffnest, heißt das: Es liegt nach dem Stichtag vom Juli und vor dem Januar. Ab dem 11. Januar 2027 ist es erfasst, solange du in der EU wohnst. Daraus ergibt sich die Reihenfolge, die auch die Seite zu CRD VI und dem Auslandskonto beschreibt: erst das Konto, dann der Wohnsitz. Wer jetzt eröffnet und den Wohnsitz außerhalb der EU nachzieht, hat eine Bankverbindung, die danach außerhalb der Regel liegt. Wer in Deutschland wohnen bleibt, muss damit rechnen, dass die Bank sich meldet: mit der Kündigung, dem Umzug zu einer Gesellschaft in der EU oder der Frage nach dem Wohnsitz.
Wo das Konto stehen kann, hängt von deinem Vermögen und deinem Plan ab. Banken im EWR wie in Liechtenstein fallen nicht unter Artikel 21c, Banken in der Schweiz und in Singapur schon. Wie es um ein Schweizer Konto ohne Schweizer Wohnsitz steht, beschreibt Konto in der Schweiz eröffnen ohne Wohnsitz. Alle Standorte im Vergleich stehen auf der Destinationsübersicht.
Der Entwurf zum Geldwäschebekämpfungsgesetz kann sich bis zum Sommer 2027 noch ändern. Die Frist der CRD VI ändert sich nicht. Wer ein Konto außerhalb der EU will, eröffnet es vor dem 11. Januar 2027 und plant den Wohnsitz gleich mit.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Für individuelle steuerliche Fragen wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.
Kann das Finanzamt mein Konto einsehen? Kontenabruf in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Welche Konten werden dem Finanzamt automatisch gemeldet? Die Liste für Deutschland, Österreich und die Schweiz
Konto in der Schweiz eröffnen ohne Wohnsitz: Was ab Januar 2027 noch geht