CRS & Steuern

Welche Konten werden automatisch gemeldet? Die Liste 2026 für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Sebastian Sauerborn05. September 20268 Min. Lesezeit
Mann lehnt auf seinem Balkon zwischen roten Geranien und lächelt in die Kamera

"Automatisch gemeldet" heißt: Eine Bank, ein Zahlungsanbieter oder eine Kryptoplattform schickt Daten über dich an eine Steuerbehörde, ohne dass du etwas tust und ohne dass eine Behörde vorher fragt. Das ist etwas anderes als deine eigene Pflicht, Erträge in der Steuererklärung anzugeben. Und es ist etwas anderes als ein Abruf, bei dem eine Behörde im Einzelfall nachsieht. Wer diese drei Dinge auseinanderhält, versteht auch, warum die Antwort in Deutschland, Österreich und der Schweiz so unterschiedlich ausfällt.

Geordnet ist nach Ländern. Was du selbst erklären musst und wie das Finanzamt mit einem Auslandskonto umgeht, steht getrennt im Leitfaden Auslandskonto und Finanzamt.

Für alle drei Länder: der internationale Austausch

Der größte Block ist für alle Leser gleich. Nach dem Common Reporting Standard (CRS) meldet ein Finanzinstitut in einem teilnehmenden Staat die Konten von Kunden, die in einem anderen teilnehmenden Staat ansässig sind, einmal im Jahr an seine Steuerbehörde, und die leitet an dein Wohnsitzland weiter. Welche Daten dazugehören, zeigt das deutsche Umsetzungsgesetz in § 8 FKAustG: Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und Geburtsort, die Kontonummer, der Kontosaldo zum Jahresende, bei Einlagenkonten die Zinsen, bei Depots Zinsen, Dividenden und Veräußerungserlöse. Einzelne Buchungen gehören nicht dazu. Den Mechanismus im Detail beschreibt CRS erklärt.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt der Standard in einer erweiterten Fassung. Die EU hat sie mit der Richtlinie (EU) 2023/2226, kurz DAC8, übernommen, und nach deren Artikel 2 wenden die Mitgliedstaaten die neuen Vorschriften "ab dem 1. Januar 2026 an". Zwei Neuerungen sind für Privatkunden wichtig: E-Geld zählt jetzt mit, und Kryptowerte bekommen ein eigenes Meldesystem.

Deutschland: was automatisch gemeldet wird

1. Konten bei Banken im Ausland. Jedes Konto in einem Staat, der mit Deutschland Daten austauscht, wird gemeldet. Das betrifft das Sparkonto in Österreich genauso wie das Konto in der Schweiz, in Singapur oder in Übersee. Innerhalb der EU läuft dieser Austausch über die Amtshilferichtlinie 2011/16/EU, die DAC8 ändert, mit Drittstaaten über völkerrechtliche Vereinbarungen. Umgekehrt melden deutsche Banken die Konten ihrer ausländischen Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern.

2. E-Geld-Konten. Nach § 19 Nummer 5 FKAustG ist ein "Einlageninstitut" jetzt auch, wer "E-Geld oder digitales Zentralbankgeld zugunsten seiner Kunden hält". Die Zahlungs-App mit Sitz im Ausland ist damit kein blinder Fleck mehr. Es gibt eine Ausnahme für kleine Guthaben: Nach § 19 Nummer 40 Buchstabe f bleibt ein E-Geld-Konto außen vor, wenn der gleitende 90-Tage-Durchschnitt des Saldos an keinem Tag im Jahr 10.000 US-Dollar übersteigt. Wer regelmäßig mehr auf dem App-Konto hat, wird gemeldet.

3. Kryptowerte bei Plattformen. DAC8 verpflichtet Anbieter von Kryptodienstleistungen, Transaktionen ihrer Kunden zu melden. Das deutsche Gesetz dazu heißt Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz, das FKAustG verweist bereits auf seine Begriffe. Gemeldet wird hier nicht ein Kontostand, sondern der Handel, also Tauschgeschäfte und Übertragungen.

4. Freistellungsaufträge bei deutschen Banken. Das ist die inländische Meldung, die viele übersehen. Nach § 45d EStG übermittelt jede Bank dem Bundeszentralamt für Steuern die Kapitalerträge, für die wegen eines Freistellungsauftrags keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Gemeldet werden also Erträge unter dem Freistellungsauftrag, nicht der Kontostand.

Was in Deutschland nicht automatisch gemeldet wird: der Kontostand deines Girokontos oder Tagesgelds bei einer deutschen Bank. Die Banken führen zwar nach § 24c KWG ein Dateisystem mit Kontonummer, Eröffnungsdatum, Name, Anschrift und Geburtsdatum der Inhaber und Verfügungsberechtigten. Darauf greift die Finanzverwaltung aber nur im Einzelfall zu, über den Kontenabruf nach § 93 Absatz 7 AO, und selbst dann sieht sie Stammdaten, keine Salden. Das ist ein Abruf auf Anfrage, keine automatische Meldung.

Österreich: was automatisch gemeldet wird

1. Konten bei Banken im Ausland. Österreich setzt den Standard über das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) um. Für österreichische Leser gilt beim Auslandskonto dasselbe wie für deutsche: Es wird gemeldet, wenn der Staat der Bank mit Österreich Daten austauscht.

2. E-Geld. Auch Österreich hat die Erweiterung übernommen. Nach § 58 GMSG ist Einlageninstitut, wer "E-Geld oder digitale Zentralbankwährungen zugunsten seiner Kunden hält".

3. Jedes inländische Konto im Kontenregister. Hier geht Österreich deutlich weiter als Deutschland. Nach § 1 des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes führt das Finanzministerium ein Register, in dem Konten im Einlagen-, Giro- und Bauspargeschäft, bestimmte Kredit- und Zahlungskonten, Depots und sogar Schließfächer erfasst sind. Die Daten kommen von den Banken, nicht von dir. Nach § 2 enthält das Register die Identität der Kunden, Vertretungsbefugte, Treugeber und wirtschaftliche Eigentümer sowie IBAN oder Depotnummer. Kontostände stehen nicht darin, und beim Schließfach wird die Existenz erfasst, nicht der Inhalt.

4. Große Abflüsse von Privatkonten. Das Kapitalabfluss-Meldegesetz ist die österreichische Besonderheit, die in Deutschland kein Gegenstück hat. Nach § 3 sind Kapitalabflüsse von mindestens 50.000 Euro von Konten oder Depots natürlicher Personen meldepflichtig. Das gilt auch, wenn der Betrag in mehreren zusammenhängenden Vorgängen abfließt. Ausgenommen sind Geschäftskonten von Unternehmern und Anderkonten von Anwälten, Notaren und Wirtschaftstreuhändern. Wer 60.000 Euro vom Sparbuch auf ein Konto im Ausland überweist, löst also eine Meldung aus.

5. Kryptowerte. DAC8 gilt als EU-Richtlinie auch für Österreich. Plattformen erfassen seit dem 1. Januar 2026 die Daten ihrer Kunden nach denselben europäischen Vorgaben.

Schweiz: was automatisch gemeldet wird

1. Konten im Ausland. Für Leser mit Wohnsitz in der Schweiz läuft der Austausch über das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG). Konten in Partnerstaaten werden an die Schweiz gemeldet, und Schweizer Banken melden die Konten ausländischer Kunden an deren Wohnsitzstaat.

2. Erweiterter Standard und Krypto seit 2026. Die Schweiz hat das AIAG mit einer Änderung vom 26. September 2025 angepasst, in Kraft seit dem 1. Januar 2026. Das Gesetz verweist jetzt auf das Addendum vom 8. Juni 2023 zur Vereinbarung über Finanzkonten, also auf die erweiterte Fassung des Standards, und auf die Vereinbarung über den Melderahmen für Kryptowerte.

3. Inländische Konten: Verrechnungssteuer statt Meldung. Das ist der große Unterschied zu Deutschland und Österreich. Für das Verhältnis zwischen einer Schweizer Bank und ihren Kunden gilt das Berufsgeheimnis nach Artikel 47 des Bankengesetzes, dessen Verletzung strafbar ist. Ein Register wie in Österreich oder eine Meldung von Freistellungsdaten wie in Deutschland gibt es für Schweizer Konten von Schweizer Kunden nicht. Das Gesetz setzt auf einen anderen Hebel: Die Bank zieht nach Artikel 13 des Verrechnungssteuergesetzes 35 Prozent Verrechnungssteuer von Kapitalerträgen ab. Zinsen auf Kundenguthaben sind nach Artikel 5 davon ausgenommen, wenn sie 200 Franken im Kalenderjahr nicht übersteigen. Zurück bekommst du die Steuer nur, wenn du Einkünfte und Vermögen in der Steuererklärung angibst. Wer das nicht tut, verwirkt nach Artikel 23 den Anspruch auf Rückerstattung. Der Anreiz zur Ehrlichkeit liegt also im eigenen Geldbeutel, nicht in einer Meldung.

Ab wann die neuen Daten fließen

Gemeldet wird immer rückwirkend für ein ganzes Kalenderjahr. Der Takt steht in § 27 FKAustG: Deutsche Finanzinstitute übermitteln ihre Daten zum 31. Juli an das Bundeszentralamt für Steuern, und das Bundeszentralamt tauscht sie zum 30. September mit den Partnerstaaten aus, jeweils für das Vorjahr. Schweizer Finanzinstitute melden nach dem AIAG jährlich innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres an die Eidgenössische Steuerverwaltung.

Für die Neuerungen von 2026 heißt das: E-Geld-Konten und Kryptotransaktionen des Jahres 2026 tauchen erstmals in den Meldungen des Jahres 2027 auf. Wer heute ein App-Konto mit mehr als 10.000 Dollar im Durchschnitt führt, erscheint also nicht sofort, aber sicher im nächsten Datensatz. Wer seine Steuererklärung für 2026 erst abgibt, wenn diese Daten bereits beim Finanzamt liegen, sollte davon ausgehen, dass sie abgeglichen werden.

Die kurze Liste: was nicht automatisch gemeldet wird

Auf die Frage, welche Konten nicht dem Finanzamt gemeldet werden, gibt es eine ehrliche, kurze Antwort:

  • Konten in Staaten, die mit deinem Wohnsitzland keine Daten austauschen. Welche das 2026 sind, und wo die Theorie meldet, die Praxis aber nicht, steht in Länder ohne CRS 2026.
  • Kleine E-Geld-Guthaben unterhalb der 10.000-Dollar-Schwelle im 90-Tage-Durchschnitt.
  • Kontostände im Inland in Deutschland und der Schweiz. In Deutschland sind sie über den Kontenabruf nur als Stammdaten auffindbar, in Österreich steht die Existenz des Kontos im Kontenregister.
  • Bargeld, Edelmetall zu Hause und der Inhalt eines Schließfachs.

Eine Sache gilt für jeden Punkt auf dieser Liste: Nicht gemeldet heißt nicht steuerfrei. Erträge aus einem Konto, das niemand meldet, gehören in allen drei Ländern in die Steuererklärung. Der Unterschied liegt bei der Privatsphäre, nicht bei der Steuerpflicht. Wie man diesen Unterschied legal nutzt, beschreibt Diskretes Banking.

Meldet Revolut ans Finanzamt?

Die Frage kommt so oft, dass sie eine eigene Antwort verdient, und sie gilt für jede Neobank mit Sitz in einem anderen EU-Staat. Nimmt der Anbieter Einlagen entgegen oder hält er E-Geld für dich, ist er in seinem Sitzland ein meldendes Finanzinstitut. Er meldet dein Konto dann nach demselben Standard wie jede andere Bank an dein Wohnsitzland. Seit 2026 gilt das ausdrücklich auch für reines E-Geld oberhalb der Schwelle. Was das für die Sicherheit deines Geldes bedeutet, steht in Revolut: Wie sicher ist dein Geld.

Ein Detail führt dabei oft in die Irre: die Landeskennung der IBAN. Eine IBAN mit DE vorne sagt nichts darüber, wer meldet und nach welchen Regeln. Maßgeblich ist, welches Institut das Konto führt und in welchem Staat es als Finanzinstitut gilt. Wer das für sein eigenes Konto wissen will, findet es im Impressum und in den Vertragsbedingungen des Anbieters.

Wer 2026 ein Konto im Ausland führt, sollte davon ausgehen, dass sein Finanzamt davon weiß. Das ist keine Warnung, sondern eine Planungsgrundlage. Du willst wissen, wie sich dein Kontenmix in diesem Raster darstellt? Die kostenlose Beratung geht das mit dir durch.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Für individuelle steuerliche Fragen wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.