CRS & Steuern

Auslandskonto in der Steuererklärung 2026: Was in Österreich und der Schweiz gilt

Sebastian Sauerborn22. September 20268 Min. Lesezeit
Paar sitzt auf einer Holzbank vor einem Obstgarten und schaut entspannt in die Kamera

Die Frage nach der Meldepflicht für ein Auslandskonto wird fast immer mit dem deutschen Recht beantwortet: Anlage KAP, Abgeltungsteuer, AWV-Meldung an die Bundesbank. Diesen Weg beschreibt unser Leitfaden Auslandskonto beim Finanzamt melden ausführlich. Wer in Österreich oder der Schweiz steuerlich ansässig ist, braucht eine andere Antwort. Die Grundregel ist zwar dieselbe, der Wohnsitz begründet die Steuerpflicht, nicht der Standort der Bank. Die Formulare, die Steuersätze und die Folgen eines Versäumnisses unterscheiden sich aber erheblich.

Österreich: Das Konto meldest du nicht, die Erträge schon

Ein eigenes Formular für die Eröffnung eines Auslandskontos gibt es in Österreich nicht. Die Pflicht hängt an den Erträgen. Bei einer österreichischen Bank zieht das Institut die Kapitalertragsteuer ab, und damit ist die Einkommensteuer nach § 97 EStG in der Regel abgegolten. Eine ausländische Bank zieht diese österreichische Kapitalertragsteuer nicht ab.

Genau für diesen Fall schreibt § 42 Absatz 1 Ziffer 4 EStG eine Pflicht zur Steuererklärung vor: Sie besteht, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen, die keinem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen. Die einzige Ausnahme im Gesetz: Wenn die Regelbesteuerung keine Steuerpflicht ergäbe, etwa weil dein Gesamteinkommen sehr niedrig ist. Für die meisten Kontoinhaber mit Auslandszinsen heißt das: Du musst eine Erklärung abgeben, auch wenn du sonst nur Lohn beziehst.

Welche Sätze gelten

§ 27a EStG kennt zwei besondere Steuersätze. Für Einkünfte aus Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Geldforderungen bei Kreditinstituten gelten 25 Prozent, für die übrigen Kapitaleinkünfte wie Dividenden oder Kursgewinne 27,5 Prozent. Der Wortlaut unterscheidet dabei nicht nach dem Sitz des Kreditinstituts. Zinsen auf einem Festgeld- oder Sparkonto im Ausland fallen also in die 25-Prozent-Gruppe, Erträge aus einem ausländischen Wertpapierdepot in der Regel in die 27,5-Prozent-Gruppe.

Wo die Zahlen hingehören

Das Formular heißt E 1kv, die Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen. In der Fassung für 2025 trägst du Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten ohne Kapitalertragsteuerabzug in Kennzahl 861 ein. Drei Hinweise aus dem Formular selbst sind wichtig:

  • Kapitaleinkünfte sind nur einzutragen, wenn sie insgesamt 22 Euro übersteigen. Diese Freigrenze gilt auch für ausländische Kapitalerträge mit besonderem Steuersatz.
  • Ausländische Quellensteuer darfst du nur eintragen, soweit sie tatsächlich anrechenbar ist, also soweit das Doppelbesteuerungsabkommen dem anderen Staat ein Besteuerungsrecht gibt. Was du im Ausland zurückfordern kannst, gehört nicht hinein, und die Anrechnung ist mit der österreichischen Steuer auf diese Einkünfte gedeckelt.
  • Die Regelbesteuerungsoption musst du selbst im Formular E 1 wählen. Das Finanzamt prüft nicht von Amts wegen, ob sie für dich günstiger wäre.

Die Frist steht in § 134 BAO: Ende April des Folgejahres, bei elektronischer Übermittlung Ende Juni.

Was das österreichische Finanzamt ohnehin erfährt

Das Formular E 1kv enthält selbst einen deutlichen Hinweis: Informationen über Finanzkonten in der EU und in teilnehmenden Drittstaaten werden an das Finanzamt übermittelt, und zwar "zu Kontrollzwecken". Das ist der Common Reporting Standard, den wir in CRS erklärt beschreiben. Das österreichische Kontenregister erfasst nach § 1 KontRegG dagegen nur Konten bei österreichischen Kreditinstituten und bei Zweigstellen im Inland. Dein Konto im Ausland steht dort nicht, seine Zinsen landen trotzdem auf dem Tisch des Finanzamts, wenn die Bank in einem teilnehmenden Staat sitzt.

Wenn du ein Konto nicht angegeben hast

Wer vorsätzlich unter Verletzung einer Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht Steuern verkürzt, begeht nach § 33 FinStrG Abgabenhinterziehung. Den Ausweg beschreibt § 29 FinStrG, die Selbstanzeige. Sie wirkt nur, wenn du die Verfehlung vollständig darlegst, die für die Berechnung bedeutsamen Umstände ohne Verzug offenlegst und die geschuldeten Beträge binnen eines Monats entrichtest. Die Frist lässt sich über Zahlungserleichterungen auf höchstens zwei Jahre verlängern.

Straffreiheit tritt nicht ein, wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige bereits Verfolgungshandlungen gesetzt waren, wenn die Tat schon entdeckt und dir das bekannt war, oder wenn du bereits einmal zum selben Abgabenanspruch eine Selbstanzeige erstattet hast. Wer erst bei einer angekündigten Prüfung reagiert, zahlt bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Delikten zusätzlich eine Abgabenerhöhung, die bei 5 Prozent der Mehrbeträge beginnt und mit deren Höhe steigt. Früh und vollständig ist in Österreich der einzige Weg, der wirklich schützt. Eine Selbstanzeige gehört in die Hände eines Steuerberaters.

Schweiz: Das Konto selbst gehört in die Erklärung

In der Schweiz ist die Logik eine andere, weil neben dem Einkommen auch das Vermögen besteuert wird. Nach Art. 125 DBG legen natürliche Personen der Steuererklärung Verzeichnisse über sämtliche Wertschriften, Forderungen und Schulden bei. Ein Bankguthaben ist eine Forderung gegenüber der Bank, und "sämtliche" meint auch die im Ausland. Anders als in Deutschland und Österreich gibst du also nicht nur die Zinsen an, sondern das Konto selbst mit seinem Stand zum Jahresende.

Das hat zwei steuerliche Folgen. Die Zinsen sind nach Art. 20 DBG steuerbares Einkommen, bei Bund, Kanton und Gemeinde. Und das Guthaben gehört zum Reinvermögen, das die Kantone nach Art. 13 StHG mit der Vermögenssteuer erfassen, bewertet zum Verkehrswert nach Art. 14 StHG. Guthaben in Fremdwährung rechnest du dafür in Franken um; die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht die maßgeblichen Fremdwährungskurse in ihrer Kursliste. Wann die Erklärung fällig ist, bestimmt dein Kanton.

Kein Rückforderungsanreiz: Warum das Auslandskonto anders läuft

Bei einem Schweizer Konto sorgt die Verrechnungssteuer dafür, dass fast niemand seine Zinsen vergisst. Auf Zinsen von Kundenguthaben bei inländischen Banken werden nach Art. 4 und 13 VStG 35 Prozent abgezogen, und zurück bekommst du sie nach Art. 23 VStG nur, wenn du Ertrag und Guthaben angibst. Auf Zinsen einer ausländischen Bank fällt keine Verrechnungssteuer an. Der eingebaute Anreiz fehlt, die Deklarationspflicht bleibt vollständig bestehen.

Ausländische Quellensteuer: das Formular DA-1

Hat der ausländische Staat auf deine Zinsen oder Dividenden eine Steuer einbehalten, die du dort nicht zurückfordern kannst, beantragst du die Anrechnung mit dem Formular DA-1. Die Fassung für die Steuerperiode 2025 ist ausdrücklich ein Ergänzungsblatt zum Wertschriftenverzeichnis. Du reichst es in dem Kanton ein, in dem du am 31. Dezember gewohnt hast, zusammen mit Steuererklärung und Wertschriftenverzeichnis. Übersteigen die nicht rückforderbaren ausländischen Steuern insgesamt 100 Franken nicht, wird keine Anrechnung gewährt; die Erträge werden dann um diese Steuer gekürzt im Wertschriftenverzeichnis angegeben.

Was die Schweiz aus dem Ausland erfährt

Die Schweiz tauscht Kontodaten nach dem AIA in beide Richtungen aus, so beschreibt es die Eidgenössische Steuerverwaltung. Banken in den Partnerstaaten melden Kontostand und Erträge ihrer in der Schweiz ansässigen Kunden an die Schweiz, so wie Schweizer Banken umgekehrt die Daten ihrer ausländischen Kunden an die ESTV liefern.

Wenn du ein Konto nicht angegeben hast

Das Schweizer Recht trennt Nachsteuer und Strafe. Die Nachsteuer samt Zins verlangt die Behörde nach Art. 151 DBG, wenn eine Veranlagung zu Unrecht unterblieben oder unvollständig ist; das Recht dazu erlischt nach Art. 152 DBG zehn Jahre nach Ablauf der betroffenen Steuerperiode. Die Busse für vollendete Steuerhinterziehung beträgt nach Art. 175 DBG in der Regel das Einfache der hinterzogenen Steuer, bei leichtem Verschulden bis ein Drittel, bei schwerem bis das Dreifache. Für die Kantons- und Gemeindesteuern gilt dasselbe Schema nach Art. 56 StHG.

Die straflose Selbstanzeige gibt es einmal im Leben. Sie setzt voraus, dass die Hinterziehung keiner Steuerbehörde bekannt ist, dass du bei der Festsetzung der Nachsteuer vorbehaltlos mitwirkst und dich ernsthaft um die Zahlung bemühst. Jede weitere Selbstanzeige senkt die Busse nur noch auf ein Fünftel.

Beim Auslandskonto kommt ein Punkt hinzu, den viele übersehen. Nach Auffassung der ESTV gilt die Kenntnis der Steuerbehörden für Steuerfaktoren, die dem AIA unterliegen, spätestens ab dem 30. September des Jahres als gegeben, in dem der erste Datenaustausch mit dem betreffenden Staat stattfand, für die ersten Partnerstaaten also ab dem 30. September 2018. Eine straflose Selbstanzeige ist für solche Konten nach Meinung der ESTV danach nicht mehr möglich. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, entscheidet allerdings die kantonale Steuerverwaltung. Für Konten in Staaten, die erst später beigetreten sind oder die gar nicht am AIA teilnehmen, sieht die Lage anders aus. Auch in der Schweiz gilt: Wer eine Korrektur braucht, holt sich vorher fachlichen Rat.

Die drei Länder im Vergleich

In Deutschland gibst du die Erträge in der Anlage KAP an, das Konto als solches meldest du nicht; dazu kommt nach § 67 AWV die Meldung bestimmter Zahlungen über 50.000 Euro an die Bundesbank. In Österreich gibst du die Erträge in der Beilage E 1kv an und bist wegen der fehlenden Kapitalertragsteuer zur Erklärung verpflichtet. In der Schweiz gibst du Konto und Erträge im Wertschriftenverzeichnis an, weil zusätzlich Vermögenssteuer anfällt.

Gemeinsam ist allen drei Ländern: Ein Auslandskonto ist legal, und es verschiebt den Ort des Geldes, nicht den Ort deiner Steuerpflicht. Der automatische Informationsaustausch sorgt dafür, dass deine Heimatbehörde die Zahlen aus den meisten Staaten ohnehin bekommt. Die Übersicht der Teilnehmer steht auf unserer Hintergrundseite zum CRS. Privatsphäre gegenüber Dritten ist ein legitimes Ziel, das Verschweigen von Erträgen ist es nie.

Deine Checkliste für die nächste Erklärung

  • Jahresendstand notieren, in der Schweiz für das Wertschriftenverzeichnis, in allen drei Ländern als Kontrollwert für die CRS-Meldung.
  • Ertragsaufstellung der Bank anfordern, getrennt nach Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen, mit einbehaltener Quellensteuer.
  • Quellensteuer prüfen: Was im Ausland rückforderbar ist, forderst du dort zurück, den Rest rechnest du zu Hause an, in der Schweiz über das DA-1.
  • Fremdwährung umrechnen nach den Vorgaben deiner Steuerverwaltung.
  • Unterlagen aufbewahren, weil keine inländische Bank für dich abrechnet.

Wer höhere Beträge im Ausland anlegt, etwa in Festgeld, findet die Renditeseite in unserem Beitrag Festgeld im EU-Ausland. Und wenn du ein Konto außerhalb deines Heimatlandes eröffnen und von Anfang an sauber aufsetzen willst, sprich mit uns in der kostenlosen Beratung. Für die steuerliche Beurteilung deines Einzelfalls ist ein Steuerberater in deinem Wohnsitzland der richtige Ansprechpartner.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Für individuelle steuerliche Fragen wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.