
Die wichtigste Nachricht vorweg: Die 100.000 Euro bleiben. Die EU hat ihre Regeln zur Einlagensicherung überarbeitet, aber die Deckungssumme pro Einleger und Bank hat sie nicht angefasst. Geändert hat sie vieles, was darum herum liegt: den Schutz vorübergehend hoher Guthaben, die Absicherung von Kundengeldern bei Zahlungs- und E-Geld-Instituten, den Ablauf der Auszahlung und die Fälle, in denen eine Auszahlung gestoppt wird. Für dein Konto wirkt davon heute noch nichts. Wer seine Kontostruktur für die nächsten Jahre plant, sollte die neuen Regeln trotzdem kennen.
Die Richtlinie (EU) 2026/804 wurde am 30. März 2026 erlassen, am 20. April im Amtsblatt veröffentlicht und ist am zwanzigsten Tag danach in Kraft getreten, am 10. Mai 2026. Sie ändert die bestehende Einlagensicherungsrichtlinie 2014/49/EU und ist Teil eines größeren Pakets, das die Europäische Kommission unter dem Kürzel CMDI führt, für Krisenmanagement und Einlagensicherung. Die politische Einigung darauf hatten Parlament und Rat schon am 26. Juni 2025 erzielt. Zum selben Paket gehören Änderungen an den Regeln zur Bankenabwicklung, die am selben Tag im Amtsblatt erschienen; in Deutschland steht dieses Recht bisher im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz. Was die Abwicklungsseite des Pakets für Guthaben über 100.000 Euro bedeutet, erklärt unser Beitrag zur Bail-in-Reform 2026.
Entscheidend für dich ist Artikel 3 der Richtlinie. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Regeln bis zum 11. Mai 2028 in nationales Recht umsetzen und ab dem 11. Mai 2028 anwenden, einzelne Teile zu vorbeugenden Maßnahmen der Sicherungssysteme erst ab dem 11. Mai 2029. Bis dahin gelten in Deutschland und Österreich die bestehenden nationalen Gesetze unverändert.
Parallel arbeitet die Europäische Bankenaufsicht an den technischen Details. Am 23. Juli 2026 hat die EBA vier Konsultationen gestartet, unter anderem zum Informationsblatt für Einleger und zur Auszahlung von Kundengeldern. Sie laufen bis zum 23. Oktober 2026, für den 24. September hatte die EBA eine öffentliche Anhörung angesetzt. Insgesamt muss die EBA zwölf solcher Standards und Leitlinien ausarbeiten. Nach ihren Angaben bündelt die Reform mehr als 100 praktische Verbesserungen, viele davon auf Grundlage von Empfehlungen, die die Behörde zwischen 2019 und 2021 abgegeben hatte.
Wer sein Haus verkauft oder eine größere Versicherungsleistung ausgezahlt bekommt, hat für eine Weile deutlich mehr als 100.000 Euro auf dem Konto. Bisher mussten die Mitgliedstaaten solche vorübergehend hohen Salden für mindestens drei und höchstens zwölf Monate über 100.000 Euro hinaus schützen; wie viel, war national verschieden.
Die Richtlinie vereinheitlicht das. Künftig sind solche Einlagen zusätzlich zu den 100.000 Euro mit mindestens 500.000 Euro für sechs Monate geschützt, gerechnet ab der Gutschrift. Für Einlagen aus dem Verkauf oder für den Kauf einer privat genutzten Wohnimmobilie gilt eine Obergrenze von 2,5 Millionen Euro, sofern die Transaktion abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht und du das belegen kannst. Was "kurzfristig" heißt, legt jeder Mitgliedstaat selbst fest. Endgültig sind auch diese Zahlen nicht: Die Kommission muss die Deckungssumme und die Beträge für hohe Salden mindestens alle fünf Jahre überprüfen und kann dann eine Anpassung vorschlagen.
Zwei Einschränkungen solltest du kennen. Die Beweislast liegt bei dir: Du musst nachweisen, dass das Geld aus einem solchen Ereignis stammt. Und für diesen Teil darf das Sicherungssystem sich länger Zeit lassen, bis zu 20 Arbeitstage ab dem Eingang aller angeforderten Unterlagen. Wer einen Hauskauf abwickelt, hebt Kaufvertrag und Kontoauszüge also nicht nur für das Finanzamt auf.
Dieser Punkt betrifft alle, die ihr Geld bei einem Fintech ohne Banklizenz halten. E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute nehmen keine Einlagen an. Sie müssen das Geld ihrer Kunden absichern, und oft tun sie das, indem sie es auf getrennten Konten bei einer Bank hinterlegen. Bisher waren Einlagen von Finanzinstituten grundsätzlich von der Einlagensicherung ausgenommen, und genau darauf verweist die Richtlinie in ihren Erwägungsgründen.
Der neue Artikel 8b ändert das. Einlagen aus Kundengeldern sind künftig gedeckt, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Das Geld liegt im Namen und für Rechnung von Kunden, die selbst schutzberechtigt wären, es liegt auf getrennten Konten nach den Sicherungsregeln des jeweiligen Aufsichtsrechts, und die einzelnen Kunden sind bekannt oder vor dem Ausfall der Bank ermittelbar. Die Deckung von 100.000 Euro gilt dann für jeden einzelnen Kunden, und das Sicherungssystem zahlt entweder an das Institut zugunsten der Kunden oder direkt an sie. In den Erwägungsgründen nennt der Gesetzgeber ausdrücklich E-Geld-Institute, Zahlungsinstitute und Wertpapierfirmen.
Hier liegt die wichtigste Grenze der Reform, und sie wird leicht übersehen. Geschützt ist dein Geld, wenn die Bank ausfällt, bei der dein Fintech die Kundengelder hinterlegt hat. Fällt das Fintech selbst aus, greift die Einlagensicherung nicht. Dann gelten weiter die Sicherungsregeln für E-Geld und Zahlungsdienste. Die EBA muss die technischen Einzelheiten, etwa wie die Kunden identifiziert und Doppelauszahlungen verhindert werden, bis zum 11. Mai 2027 vorlegen. Warum es bei jedem Fintech zuerst auf die Lizenz ankommt, zeigt am Beispiel eines großen Anbieters unser Beitrag Revolut: Wie sicher ist dein Geld?
Die Auszahlungsfrist von sieben Arbeitstagen steht jetzt direkt im Grundartikel, die früheren Übergangsfristen sind gestrichen. Beträge über 10.000 Euro sollen die Sicherungssysteme soweit möglich per Überweisung auszahlen, nicht in bar, damit der Weg des Geldes nachvollziehbar bleibt.
Neu geregelt sind auch ruhende Konten. Hat es auf einem Konto 24 Monate lang keine Transaktion gegeben, darf das Sicherungssystem eine Schwelle festlegen, unter der es wegen der Verwaltungskosten nicht von sich aus auszahlt. Auf Antrag muss es auch diese Einleger entschädigen. Ein vergessenes Sparbuch mit kleinem Betrag verschwindet also nicht, aber du musst dich selbst melden.
Wer nach der Auszahlungsfrist noch kein Geld hat, kann seinen Anspruch künftig innerhalb von fünf Jahren beim Sicherungssystem anmelden, gerechnet ab dem Tag, an dem die Behörde oder das Gericht den Ausfall der Bank festgestellt hat.
Zwei neue Sperren werden in der Diskussion über Einlagensicherung selten erwähnt. Unterliegt eine Einlage EU-Sanktionen, setzt das Sicherungssystem die Auszahlung aus, solange die Maßnahmen gelten; die Banken müssen solche Einlagen dafür vorab kennzeichnen. Und wird einem Einleger im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung eine Straftat zur Last gelegt, wird die Auszahlung bis zum Urteil ausgesetzt. Einlagen aus Transaktionen, für die jemand wegen Geldwäsche verurteilt wurde, bleiben wie bisher ganz ausgeschlossen. Für den legal wirtschaftenden Kontoinhaber ändert das nichts, es zeigt aber, wie eng Einlagensicherung und Geldwäscherecht inzwischen verzahnt sind.
Banken müssen dir vor Vertragsschluss einen Informationsbogen zur Einlagensicherung geben, danach bei jeder Änderung und mindestens alle fünf Jahre. Er muss unter anderem die Deckungssumme, die Ausschlüsse, die Grenze bei Gemeinschaftskonten, die Auszahlungsfrist, die Währung der Erstattung und das zuständige Sicherungssystem samt dessen Website nennen. Den Eingang des Bogens sollst du bei Vertragsschluss bestätigen. Neu ist auch, dass du auf deinen Kontoauszügen eine Bestätigung bekommst, dass es sich um erstattungsfähige Einlagen handelt. Das klingt nach Bürokratie, ist aber nützlich: Du siehst künftig auf einen Blick, ob ein Guthaben unter die Einlagensicherung fällt oder nicht.
Für Konten außerhalb der EU gibt es zwei Aussagen in der Richtlinie, die leicht verwechselt werden.
Zweigstellen von Nicht-EU-Banken in der EU müssen künftig einem Sicherungssystem in dem Mitgliedstaat angehören, in dem sie tätig sind. Wer am 11. Mai 2028 noch keinem angehört, muss bis zum 11. August 2028 beitreten. Das passt zur zweiten großen EU-Reform für Drittstaatenbanken, der CRD VI, die wir im Beitrag Auslandskonto ab 2027 erklären.
Umgekehrt gilt: Einleger von Zweigstellen, die EU-Banken in Drittländern betreiben, sichern die EU-Systeme grundsätzlich nicht ab. Ein Mitgliedstaat kann das nur ausnahmsweise erlauben, wenn die Bank dafür Beiträge zahlt. Wer ein Konto bei der Filiale einer europäischen Bank in Asien oder Amerika führt, sollte also nicht auf die 100.000 Euro aus der Heimat bauen, sondern die Sicherung des Gastlandes prüfen.
Für Leser in der Schweiz ändert die Richtlinie nichts an ihren Konten bei Schweizer Banken. Dort sichert esisuisse Guthaben bis 100.000 Franken pro Kunde und Bank nach Schweizer Recht. Führst du als Schweizer Einwohner ein Konto bei einer Bank in der EU, gilt dafür die Einlagensicherung des jeweiligen EU-Staats und damit ab Mai 2028 das neue Recht.
Nein. Die Richtlinie lässt die Deckungssumme unverändert. Über 100.000 Euro hinaus geht der Schutz nur vorübergehend, bei den zeitweilig hohen Salden, und auch dann nur mit Nachweis.
Dann gilt das heutige nationale Recht, in Deutschland und Österreich also die bestehenden Einlagensicherungsgesetze mit der EU-weit einheitlichen Deckung von 100.000 Euro. Die neuen Regeln greifen erst, wenn die Mitgliedstaaten sie umgesetzt haben.
Nein. Es ist künftig gegen den Ausfall der Bank geschützt, bei der das Institut die Kundengelder verwahrt, nicht gegen den Ausfall des Instituts selbst. Die Reform schließt eine Lücke, sie hebt den Unterschied zur Bank nicht auf.
Die Reform macht die Einlagensicherung in Details verlässlicher, sie verschiebt aber nicht die Grundregel: 100.000 Euro pro Person und pro Bank. Wer mehr hat, verteilt es auf mehrere Institute in verschiedenen Bankengruppen, oder er akzeptiert bewusst, dass der Betrag darüber im Ernstfall nicht gesichert ist. Welche Grenzen in anderen Ländern gelten und welche Kriterien jenseits der Deckungssumme zählen, zeigt unser Vergleich der Einlagensicherung weltweit.
Drei praktische Folgerungen ergeben sich schon jetzt. Plane einen Immobilienverkauf so, dass du die Herkunft des Geldes belegen kannst, auch wenn der harmonisierte Schutz erst ab Mai 2028 gilt. Unterscheide beim Fintech klar zwischen dem Ausfall der Partnerbank, gegen den künftig die Einlagensicherung hilft, und dem Ausfall des Anbieters selbst, gegen den sie nicht hilft. Und halte ruhende Konten im Blick oder löse sie auf, wenn du sie nicht brauchst.
Die Einlagensicherung ist die eine Hälfte des Schutzes. Die andere ist die Frage, in welchem Rechtsraum dein Geld liegt und welche Regeln dort im Krisenfall greifen. Wenn du dein Vermögen über mehrere Banken und Länder verteilen willst, sprich mit uns in der kostenlosen Beratung. Wir zeigen dir, welche Kombination zu deiner Situation passt, legal und steuerlich sauber.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Für individuelle steuerliche Fragen wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.