Regulierung

Bail-in-Reform 2026: Was die neue EU-Bankenabwicklung für Guthaben über 100.000 Euro ändert

Sebastian Sauerborn25. August 20268 Min. Lesezeit
Paar steht lachend auf der Terrasse seines Hauses in der Abendsonne

Wer mehr als 100.000 Euro auf einem Konto hat, kennt die unbequeme Wahrheit: Bis zu dieser Grenze schützt die Einlagensicherung, darüber hängt das Geld im Ernstfall am Abwicklungsrecht. In Deutschland heißt dieses Recht Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), in Österreich BaSAG, europäisch steht dahinter die Richtlinie 2014/59/EU, kurz BRRD. Genau diese Regeln hat die EU jetzt überarbeitet. Das Paket heißt im Fachjargon CMDI, für Crisis Management and Deposit Insurance, und es ist seit dem 20. April 2026 im Amtsblatt veröffentlicht.

Die gute Nachricht vorweg: Für Guthaben über 100.000 Euro wird die Lage besser, nicht schlechter. Die schlechte: Bis du davon etwas merkst, vergehen noch fast zwei Jahre. Und die Grenze selbst bleibt, wo sie ist.

Drei Rechtsakte, ein Datum

Das Paket besteht aus drei Teilen, alle vom 30. März 2026:

Die Richtlinien sind zwanzig Tage nach der Veröffentlichung in Kraft getreten. Wirken werden sie aber erst über nationales Recht. Nach Artikel 3 der Richtlinie 2026/806 müssen die Mitgliedstaaten ihre Umsetzungsgesetze bis zum 11. Mai 2028 erlassen und ab dem 12. Mai 2028 anwenden. Für die Einlagensicherungsrichtlinie gilt dieselbe Frist, anzuwenden ab dem 11. Mai 2028. Bis dahin gilt für dein Konto in Deutschland weiter das SAG in seiner heutigen Fassung, in Österreich das BaSAG.

Was bleibt: 100.000 Euro und der Schutz vor dem Bail-in

Die Deckungssumme der Einlagensicherung bleibt bei 100.000 Euro je Einleger. Artikel 6 Absatz 1 der Einlagensicherungsrichtlinie legt sie für "die Gesamtheit der Einlagen desselben Einlegers" fest, und die Reform fasst diesen Absatz nicht an. Ebenso bleibt es dabei, dass die Abwicklungsbehörde ihre Befugnisse zur Herabschreibung oder Umwandlung nach Artikel 44 Absatz 2 der BRRD nicht auf gedeckte Einlagen anwendet. Was bis 100.000 Euro gesichert ist, wird im Bail-in nicht angetastet.

Wie hoch die Grenze in anderen Ländern liegt, zeigt unser Vergleich der Einlagensicherung weltweit.

Was sich ändert: die Rangfolge der Einlagen

Der eigentliche Umbau steckt in Artikel 108 der BRRD. Er regelt, in welcher Reihenfolge Gläubiger in der Insolvenz einer Bank bedient werden, und damit auch, wer im Bail-in zuerst Verluste trägt. Denn beim Bail-in gilt der Grundsatz, dass kein Gläubiger schlechter gestellt werden darf als in einer normalen Insolvenz.

Bisher war die Rangfolge nur teilweise harmonisiert. Die Richtlinie beschreibt das in Erwägungsgrund 42 selbst: Gedeckte Einlagen standen ganz oben, darunter die Einlagen von Privatpersonen und kleinen und mittleren Unternehmen oberhalb der Deckungssumme. Für alle übrigen Einlagen, also vor allem die Guthaben großer Unternehmen, war nur ein niedrigerer Rang vorgeschrieben. Wo genau sie standen, entschied jedes Land selbst.

Die Neufassung von Artikel 108 Absatz 1 macht daraus eine feste dreistufige Ordnung:

  1. Ganz oben: gedeckte Einlagen und die Forderungen der Einlagensicherung.
  2. Darunter: der Teil der Einlagen von natürlichen Personen, Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen sowie öffentlichen Stellen, der über der Deckungssumme liegt.
  3. Darunter: alle übrigen Einlagen, und zwar mit einem Rang, der höher ist als der Rang gewöhnlicher unbesicherter Gläubiger.

Erwägungsgrund 43 nennt das eine "allgemeine Privilegierung der Einleger", bei der mit begrenzten Ausnahmen alle Einlagen einen höheren Rang erhalten als gewöhnliche unbesicherte Forderungen. Ausgenommen sind etwa Einlagen, die eine Bank ausdrücklich zur Erfüllung ihrer Verlustpuffer-Anforderung (MREL) aufgenommen hat.

Was das für dein Geld über 100.000 Euro bedeutet

Für dich als Privatperson ist der Platz deines Guthabens über 100.000 Euro in dieser Ordnung nicht neu. Du stehst weiter auf der zweiten Stufe. Neu ist, was unter dir liegt.

Stell dir die Verlustreihenfolge als Stapel vor. Zuerst verlieren die Eigentümer, dann die Inhaber nachrangiger Anleihen, dann die gewöhnlichen unbesicherten Gläubiger, etwa Inhaber normaler Bankanleihen. Bisher konnten große Unternehmenseinlagen je nach Land auf derselben Stufe wie diese Anleihegläubiger stehen. Künftig schiebt die Reform alle Einlagen über die gewöhnlichen Gläubiger. Die Unternehmensguthaben bilden damit eine eigene Schicht zwischen den Anleihegläubigern und deinem ungedeckten Guthaben. Bevor dein Geld über 100.000 Euro einen Verlust trägt, müssen also mehr Gläubiger vor dir verloren haben als bisher.

Eine Garantie ist das nicht. Eine Bank, deren Verluste tief genug reichen, kann auch die zweite Stufe erreichen. Aber der Puffer unter dir wird dicker, und das ist für Guthaben über der Deckungssumme die beste Nachricht, die ein Abwicklungsrecht liefern kann.

Wer dafür bezahlt: Anleihegläubiger

Was Einleger gewinnen, verlieren andere. Die Richtlinie sagt das in Erwägungsgrund 43 offen: Werden Einlagen aus der Kategorie der gewöhnlichen unbesicherten Forderungen herausgenommen, erhöht das die "Bail-in-Fähigkeit der übrigen gewöhnlichen unbesicherten Forderungen". Übersetzt heißt das: Wer normale, nicht nachrangige Anleihen einer Bank hält, steht künftig in der Verlustreihenfolge allein vor den Einlegern. Früher konnte er sich die Stufe in manchen Ländern mit großen Unternehmenseinlagen teilen.

Das betrifft dich, wenn du Bankanleihen im Depot hast oder Zertifikate, hinter denen eine Bank als Emittentin steht. Für diese Papiere ist die Reform eine Verschlechterung, keine Verbesserung. Wer zwischen einem Festgeld über 100.000 Euro und einer Anleihe derselben Bank schwankt, sollte den Abstand kennen: Das Festgeld eines Privatanlegers stand schon bisher über der Anleihe. Neu ist, dass die Anleihe ab 2028 zusätzlich hinter allen Unternehmenseinlagen steht, und zwar in jedem Mitgliedstaat gleich.

Mehr Übertragung, weniger Zerschlagung

Der zweite Hebel der Reform ist weniger sichtbar. Die Richtlinie baut aus, wann und in welcher Höhe die Einlagensicherung eine Abwicklung mitfinanzieren darf, statt nur Einleger auszuzahlen. Nach dem neu gefassten Artikel 109 BRRD kann sie etwa beitragen, wenn eine Bank verkauft oder auf ein Brückeninstitut übertragen wird und die Einleger dadurch weiter an ihr Geld kommen. Erwägungsgrund 48 setzt dafür Grenzen, unter anderem eine Obergrenze von 62,5 Prozent der Zielausstattung des Sicherungssystems für solche Übertragungen, von der die zuständige Behörde abweichen kann.

Das Ziel dahinter: Auch eine kleinere oder mittlere Bank soll im Ernstfall leichter samt Einlagen an eine andere Bank übertragen werden können, statt in ein Insolvenzverfahren zu gehen. Erwägungsgrund 43 verbindet genau damit die neue Rangfolge, weil sie den Zugang zu den Abwicklungsmitteln erleichtert. Bei einer Übertragung ziehen deine Einlagen, auch der Teil über 100.000 Euro, im besten Fall einfach um. Die Kehrseite: Wie viel die Einlagensicherung beisteuern darf, ist gedeckelt, und die Rechnung bleibt eine Einzelfallentscheidung der Behörde.

Ein Sonderschutz, den viele unterschätzen: hohe Guthaben auf Zeit

Für das Thema "über 100.000 Euro" ist ein Detail der Einlagensicherungsreform wichtiger als alles andere. Schon heute schützt Artikel 6 Absatz 2 der Einlagensicherungsrichtlinie bestimmte zeitweise hohe Guthaben über 100.000 Euro hinaus, etwa nach dem Verkauf der eigenen Wohnimmobilie. Bisher durften die Mitgliedstaaten Dauer und Höhe weitgehend selbst festlegen.

Die Richtlinie 2026/804 vereinheitlicht das. Solche Einlagen sollen künftig für sechs Monate mit mindestens 500.000 Euro zusätzlich zur regulären Deckungssumme geschützt sein. Für Guthaben aus dem Verkauf oder Kauf einer privat genutzten Wohnimmobilie legt die Richtlinie einen Höchstbetrag von 2.500.000 Euro fest, und du musst die Transaktion mit Dokumenten belegen können. Wer ein Haus verkauft und den Erlös einige Wochen auf dem Konto parkt, ist damit ab 2028 deutlich besser gestellt.

Eine zweite Änderung betrifft Kunden von Zahlungs- und E-Geld-Instituten. Diese Institute legen Kundengelder oft auf Konten bei Banken an. Die Richtlinie will solche Einlagen unter der Bedingung schützen, dass die einzelnen Kunden bekannt sind oder ermittelt werden können (Erwägungsgrund 17). Die Europäische Bankenaufsicht hat am 23. Juli 2026 Konsultationen zu den technischen Details gestartet, darunter Regeln dafür, wann direkt an den Kunden erstattet wird. Wie das Geld bei einer App heute gesichert ist, steht in Revolut: Wie sicher ist dein Geld.

Und in der Schweiz?

Die Schweiz übernimmt die EU-Reform nicht, sie hat ein eigenes Sanierungsrecht. Das Bankengesetz erlaubt der FINMA in Artikel 30b, in einem Sanierungsplan Fremdkapital in Eigenkapital zu wandeln oder Forderungen zu reduzieren, also im Kern dasselbe Werkzeug wie der Bail-in. Ausgenommen sind privilegierte Forderungen "im Umfang ihrer Privilegierung". Nach Artikel 37a sind Einlagen bis 100.000 Franken je Gläubiger privilegiert und über die Einlagensicherung der Banken abgesichert, die das Geld nach Artikel 37h innert sieben Arbeitstagen an den Beauftragten der FINMA auszahlen muss. Was darüber liegt, ist eine gewöhnliche Forderung der dritten Klasse.

Für Leser in der Schweiz heißt das: Die EU-Rangfolge betrifft dich nur bei Konten bei Banken in der EU. Maßgeblich ist der Sitz der Bank, nicht dein Wohnsitz. Für Leser in Deutschland und Österreich mit einem Konto in der Schweiz gilt umgekehrt Schweizer Recht, mit Schutz bis 100.000 Franken und der Möglichkeit der Forderungsreduktion darüber.

Was du bis 2028 tun kannst

Weil die Reform erst 2028 greift, ändert sie an deiner heutigen Planung wenig. Die Grundregeln bleiben:

  • Verteile Guthaben über 100.000 Euro auf mehrere Banken, nicht auf mehrere Konten derselben Bank. Die Deckungssumme gilt für alle Einlagen desselben Einlegers bei einem Institut.
  • Prüfe, wem die Marke gehört. Zwei Namen können zu einem Institut gehören, und dann zählt die Grenze nur einmal.
  • Trenne Geld, das du parkst, von Geld, das du anlegst. Wertpapiere im Depot sind keine Einlagen. Die Einlagensicherung deckt sie nicht, und die Rangfolge der Einleger betrifft sie nicht.
  • Denk über das Land der Bank nach. Die EU-Regeln gelten für Banken in der EU. Wer Vermögen bewusst in verschiedenen Rechtsordnungen hält, verteilt auch das Abwicklungsrisiko. Wie das im Zusammenhang mit Pfändung und Gläubigern aussieht, steht unter Vermögensschutz mit Auslandskonto.

Das Wort Bail-in klingt nach Enteignung, und entsprechend wird es oft benutzt. Die Reform von 2026 geht in die Gegenrichtung: Sie stellt Einleger besser, als sie es bisher waren. Die 100.000-Euro-Grenze bleibt trotzdem die wichtigste Zahl auf deinem Kontoauszug, und daran ändert auch die neue Rangfolge nichts.

Du willst wissen, wie du größere Beträge sinnvoll auf Banken und Länder verteilst? Die kostenlose Beratung geht das mit dir durch.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Für individuelle steuerliche Fragen wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.