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Regulierung

Enteignung durch SAG-Gesetz: Hat der Staat jetzt Direktzugriff auf dein Bankguthaben?

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) ist seit 2015 in Kraft und ermöglicht im Krisenfall den Zugriff auf Bankguthaben von Kunden. Was das Gesetz wirklich bedeutet, welche Rechte du hast, und wie du dein Vermögen schützt.

Perspektive Ausland Video: Enteignung von Sparguthaben per SAG-Gesetz

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Die Enteignung durch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) ist ein brisantes Thema für Bankkunden und Sparer in Deutschland. Das SAG wurde im Jahr 2015 verabschiedet und bildet eine der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zur Stabilisierung des Bankensektors in Europa. Ziel des Gesetzes ist es, die Sanierung, gegebenenfalls auch Abwicklung und Auflösung von Banken mithilfe von Kundengeldern zu ermöglichen.

Obwohl dieses Gesetz weitgehend unbekannt ist, hat es direkte Auswirkungen auf die Vermögenswerte der Bankkunden, da sie im Krisenfall ohne rechtliche Gegenmittel enteignet werden können. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) hat hierbei das Recht, entsprechende Maßnahmen anzuordnen, um das Finanzsystem zu stabilisieren.

Es ist wichtig für Bankkunden, sich über die Möglichkeiten der Enteignung durch das SAG zu informieren und geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um das eigene Vermögen zu schützen. Denn trotz der vermeintlichen Sicherheit, die Banken bieten, ist man durch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz vor potenziellen Verlusten nicht gefeit.

Was ist das SAG-Gesetz und die BRRD?

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD: Bank Recovery and Resolution Directive). Es trat 2015 in Kraft und regelt, wie eine Bank in einer Krise gerettet oder abgewickelt werden kann, ohne dass der Steuerzahler automatisch einspringt.

Das Kernprinzip: Zuerst werden Aktionäre und Gläubiger zur Kasse gebeten (Bail-in), bevor staatliche Mittel eingesetzt werden. Kontoinhaber mit Einlagen über 100.000 Euro können dabei ebenfalls herangezogen werden, als sogenannte „berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten".

Grundlagen des SAG-Gesetzes

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) wurde am 10. Dezember 2014 verabschiedet und trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Es ist eines der wichtigsten Gesetze der letzten Jahre zur Stabilisierung der Banken in ganz Europa. Es besteht aus 176 Paragraphen und regelt die Sanierung, gegebenenfalls auch Abwicklung und Auflösung von Banken mittels Einsatz von Kundengeldern.

Der Hauptzweck des SAG ist die Sicherheit und Stabilität des Finanzsektors zu gewährleisten. Bei der Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen sollen systemrelevante Funktionen aufrechterhalten und die negativen Auswirkungen auf die Finanzstabilität minimiert werden. Dadurch sollen die Steuerzahler von der Finanzierung der Sanierung oder Abwicklung von Banken entlastet werden.

Das SAG schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, um in Krisensituationen schnell und effektiv handeln zu können. Hierzu werden verschiedene Maßnahmen definiert, wie beispielsweise die Möglichkeit, die Kontrolle über ein in Schieflage geratenes Institut zu übernehmen, um dessen Sanierung in die Wege zu leiten. Zudem können die zuständigen Behörden Eingriffsrechte erlangen und bestimmte Vermögenswerte des Instituts oder der Finanzgruppe auf ein anderes Unternehmen übertragen.

Ein wichtiger Bestandteil des SAG ist die Schaffung einer Verbindlichkeitshierarchie. Hierbei werden die Gläubiger nach ihrem Risiko im Institut eingestuft. So haben beispielsweise die Einlagen von Privatkunden einen höheren Schutzstatus als die Forderungen von institutionellen Investoren. Dies stellt sicher, dass im Falle einer Abwicklung diejenigen Gläubiger als Erste Verluste tragen, die das höchste Risiko eingegangen sind.

Die Umsetzung des SAG in deutsches Recht stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Finanzmarktstabilität dar. Durch die Einführung eines klaren rechtlichen Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Banken sollen sowohl die Stabilität des Finanzsektors gewahrt als auch die Beteiligung der Steuerzahler an der Rettung von Banken minimiert werden.

Enteignung im SAG-Gesetz

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) ist ein deutsches Gesetz, das seit Anfang 2015 in Kraft ist. Es zielt darauf ab, die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten und systemrelevante Banken zu sanieren oder abzuwickeln, um die negativen Auswirkungen auf die Allgemeinheit zu minimieren.

Bei einer Bankenkrise ist es möglich, dass die Guthaben von Bankkunden betroffen sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nicht als Enteignung im klassischen Sinne zu verstehen ist. Laut Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes ist eine Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig und muss durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.

Im SAG gibt es Bestimmungen wie § 89 und § 99, die in bestimmten Situationen die Abschreibung, Entwertung oder Umwandlung von Girokonten, privaten Altersvorsorgen, Bausparverträgen oder anderen typischen Kleinspar-Anlagen ermöglichen. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen und unter spezifischen Voraussetzungen möglich. Ziel des SAG ist es, die Stabilität des Finanzsystems zu erhalten und nicht, Bankkunden zu enteignen.

Die Anwendung dieser Gesetzesparagraphen sollte immer im Kontext der gesamten SAG-Bestimmungen und der Zielsetzung des Gesetzes betrachtet werden. Es ist entscheidend, sowohl die Interessen der Bankkunden als auch die Stabilität des Finanzsystems im Auge zu behalten und eine ausgewogene Lösung zu finden.

Das SAG ist ein komplexes Gesetz, das verschiedene Maßnahmen und Regelungen für unterschiedliche Situationen vorsieht. Es soll Transparenz und Rechtssicherheit schaffen und gleichzeitig die nötige Flexibilität bieten, um auf mögliche Finanzkrisen angemessen reagieren zu können.

Voraussetzungen für die Enteignung nach dem SAG-Gesetz

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) ist ein wichtiges Gesetz zur Stabilisierung der Banken in Europa und regelt die Sanierung, Abwicklung und Auflösung von Banken mittels Einsatz von Kundengeldern. Die Enteignung nach dem SAG-Gesetz kann für Bankkunden, die sich in Sicherheit wiegen, weitreichende Folgen haben.

Die Enteignung nach dem SAG-Gesetz erfolgt in Übereinstimmung mit Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG), der besagt, dass eine Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig ist und nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen kann. Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  1. Öffentliches Interesse: Die Enteignung muss im Interesse der Allgemeinheit stehen und dazu dienen, die Stabilität und Sicherheit des Finanzsystems zu gewährleisten. Bankensanierung und -abwicklung im Rahmen des SAG sind ein Instrument, um dieses Ziel zu erreichen.
  2. Verhältnismäßigkeit: Die Enteignung von Kundengeldern muss verhältnismäßig sein, das bedeutet, dass die Maßnahme erforderlich, angemessen und geeignet ist, um das öffentliche Interesse zu wahren. Dabei müssen die Entscheidungsträger auch die Auswirkungen auf die betroffenen Bankkunden berücksichtigen und deren Rechte schützen.
  3. Rechtssicherheit: Die Enteignung nach dem SAG-Gesetz erfolgt auf gesetzlicher Grundlage. Es ist somit sicherzustellen, dass die Maßnahmen im Einklang mit den nationalen und europäischen Gesetzen sowie den Grundrechten der Bankkunden stehen.

Eine Enteignung nach dem SAG-Gesetz ist somit eine komplexe und schwerwiegende Maßnahme, bei der verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um sie rechtmäßig durchzuführen. Entscheidend ist dabei, dass der Schutz der Allgemeinheit und die Gewährleistung der Stabilität des Finanzsystems als übergeordnete Ziele gelten, ohne jedoch die Rechte der betroffenen Bankkunden aus den Augen zu verlieren.

Verfahren der Enteignung nach dem SAG-Gesetz

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) ist seit Anfang 2015 in Deutschland in Kraft und ermöglicht die legale Enteignung von Bankguthaben. Die Enteignung erfolgt im Rahmen der Sanierung oder Abwicklung von Banken, um eine Wiederholung der Garantieerklärung für Guthaben auf den Konten deutscher Banken zu verhindern.

Das Verfahren nach dem SAG-Gesetz beginnt, wenn eine Bank in finanzielle Schwierigkeiten gerät und eine Sanierung oder Abwicklung notwendig wird. Die zuständigen Behörden, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die Europäische Zentralbank (EZB), werden aktiv und entscheiden über die notwendigen Maßnahmen. Dabei kann es zu einer teilweisen oder vollständigen Enteignung der Bankguthaben der Kunden kommen.

Im Falle einer Enteignung durch das SAG-Gesetz haben die betroffenen Kunden keine rechtlichen Mittel, um dagegen vorzugehen. Die eingezogenen Beträge können nicht zurückgefordert werden, und ein Widerspruchsverfahren ist ausgeschlossen. Dies liegt unter anderem daran, dass § 5 SAG den sog. Funktionsträgern Stillschweigen über das Abwicklungsverfahren auferlegt.

Die Enteignung nach dem SAG-Gesetz betrifft nicht nur Privatkunden, sondern auch institutionelle Anleger und Unternehmen. Es ist wichtig, sich der möglichen Risiken bewusst zu sein und entsprechend Vorsorge zu treffen. Dazu zählen beispielsweise die Diversifikation von Bankguthaben auf mehrere Bankinstitute, die Anlage in andere Vermögenswerte wie Immobilien oder Aktien oder die Nutzung von Einlagensicherungssystemen.

Zusammenfassend ermöglicht das SAG-Gesetz den zuständigen Behörden, Bankguthaben von Kunden im Rahmen von Sanierungs- oder Abwicklungsmaßnahmen zu enteignen. Dieses Verfahren betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, weshalb es ratsam ist, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um möglichen Risiken vorzubeugen.

Rechte von Betroffenen bei der Enteignung nach dem SAG-Gesetz

Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG). Dieses Gesetz ermöglicht die legale Enteignung von Sparern und Anlegern in bestimmten Situationen, wie beispielsweise bei der Rettung von Banken in Schieflagen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Rechte der Betroffenen im Rahmen des SAG-Gesetzes zu kennen.

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass eine Enteignung nach Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig ist. Die Enteignung kann entweder durch ein Gesetz (Legislativenteignung) oder aufgrund eines Gesetzes (Administrativenteignung) erfolgen. Im Falle des SAG-Gesetzes handelt es sich um eine Administrativenteignung, da das Gesetz dem Staat die Möglichkeit eröffnet, in bestimmten Fällen auf das Vermögen von Sparern und Anlegern zuzugreifen.

Nach § 5 des SAG ist vorgesehen, dass alle sog. Funktionsträger über das Abwicklungsverfahren des Gesetzes Stillschweigen bewahren sollen. Das bedeutet, dass die Betroffenen erst bei der Umsetzung der Enteignungsmaßnahmen informiert werden. Eine vorherige Information oder Zustimmungsrecht der Anleger ist nicht vorgesehen.

In Bezug auf den Rechtsschutz der Betroffenen ist die Situation im Rahmen des SAG-Gesetzes eher eingeschränkt. Da es sich um eine Administrativenteignung handelt, beschränkt sich der Rechtsschutz der Betroffenen auf die Verfassungsbeschwerde nach Art. 14 Abs. 3 S. 2 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass Betroffene in erster Linie nur die Möglichkeit haben, sich gegen die Enteignung mit einer Verfassungsbeschwerde zu wehren.

Es ist jedoch wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass das SAG-Gesetz die Ausnahme für Enteignungen im deutschen Recht darstellt und nur in besonderen Fällen zur Anwendung kommt. Dennoch sollte man als Sparer oder Anleger stets informiert sein und sich über die bestehenden Rechte und Möglichkeiten im Klaren sein, um im Falle einer Enteignung angemessen reagieren zu können.

Folgen einer Enteignung nach dem SAG-Gesetz

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) wurde Anfang 2015 in Deutschland eingeführt. Ziel dieses Gesetzes ist es, eine Wiederholung der Garantieerklärung für Guthaben auf den Konten deutscher Banken zu verhindern. Im Rahmen dieses Gesetzes kann es zu einer legalen Enteignung von Guthaben kommen.

Zunächst führt eine Enteignung nach dem SAG-Gesetz zu einem Verlust der vermögenswerten Rechtspositionen für die betroffenen Kontoinhaber. Dies kann insbesondere für Privatpersonen und Unternehmen weitreichende finanzielle Konsequenzen haben. Es ist möglich, dass aufgrund der Enteignung finanzielle Engpässe entstehen, die wiederum zu Liquiditätsproblemen führen können.

Eine weitere Folge einer Enteignung nach dem SAG-Gesetz ist ein Vertrauensverlust in das Bankensystem. Die Enteignung zeigt, dass Guthaben auf Bankkonten nicht uneingeschränkt sicher sind. Dies könnte dazu führen, dass Bürger und Unternehmen dazu tendieren, ihr Vermögen in andere Anlageformen zu investieren oder vermehrt Bargeld zu halten.

Darüber hinaus ist im SAG-Gesetz festgehalten, dass alle Funktionsträger über das Abwicklungsverfahren Stillschweigen bewahren müssen. Dies bedeutet, dass Betroffene keine Informationen über die Umstände und den Ablauf der Enteignung erhalten. Dies kann dazu führen, dass sie Schwierigkeiten haben, angemessen auf die Situation zu reagieren und ihre finanziellen Angelegenheiten neu zu ordnen.

Kritik an der Enteignung nach dem SAG-Gesetz

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) ist seit Anfang 2015 in Deutschland in Kraft und hat das Ziel, die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten. Dabei hat das Gesetz auch Kritik aufgrund seiner möglichen Auswirkungen auf Bankkunden auf sich gezogen.

Ein Hauptkritikpunkt betrifft die fehlende Transparenz des Gesetzes. In § 5 des SAG ist festgehalten, dass alle sog. Funktionsträger über das Abwicklungsverfahren des Gesetzes Stillschweigen zu bewahren haben. Dies hat zur Folge, dass das Gesetz der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbekannt ist.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die potenzielle Enteignung von Bankkunden. Das SAG sieht vor, dass im Krisenfall Privatkunden mit Einlagen von mehr als 100.000 Euro zur Rettung einer Bank herangezogen werden können. Dabei besteht die Möglichkeit, dass diese Kunden einen Teil oder sogar die gesamte Summe ihrer Einlagen verlieren. Kritiker sehen darin eine unzumutbare Belastung für Anleger, die ihr Geld in vermeintlich sicheren Anlageprodukten angelegt haben.

Auch die Tatsache, dass die Enteignung endgültig ist und keine Rückerstattung der Einlagen erfolgt, wird kritisiert. In § 99 Abs. 1-3 SAG steht, dass alle Ansprüche des Aktionärs als "erfüllt" gelten und zwar für immer. Selbst wenn sich die Bank erholt, gibt es kein Zurück für die betroffenen Kunden.

Schließlich betonen Kritiker, dass das SAG-Gesetz das Risiko der Sparer insgesamt erhöht. Obwohl der Schutz von Einlagen bis 100.000 Euro gesetzlich garantiert ist, kann die legale Enteignung durch das SAG bei höheren Einlagen zu Verunsicherung und Misstrauen gegenüber dem Finanzsystem führen.

Insgesamt haben die genannten Kritikpunkte zum Teil erhebliche Bedenken hinsichtlich der Enteignung nach dem SAG-Gesetz aufkommen lassen. Dennoch bleibt das Gesetz in Kraft, um die Stabilität des Finanzsystems in Deutschland zu gewährleisten.

Der Zypern-Präzedenzfall 2013: Theorie wurde Realität

Was viele für eine theoretische Gefahr halten, ist bereits Realität geworden. Im März 2013 wurden in Zypern Einlagen über 100.000 Euro bei der Bank of Cyprus und der Laiki Bank zwangsweise zur Bankenrettung herangezogen. Bei der Bank of Cyprus verloren Kontoinhaber 47,5 % ihrer ungesicherten Einlagen; bei der Laiki Bank gingen nahezu die gesamten ungesicherten Einlagen verloren.

Dieser Vorfall war der direkte Auslöser für die BRRD und das SAG-Gesetz. Die EU hat daraus nicht die Konsequenz gezogen, Kontoinhaber besser zu schützen, sondern den Bail-in gesetzlich zu verankern und auf alle EU-Mitgliedstaaten auszuweiten.

Was ist gesetzlich geschützt, und was nicht?

Die gesetzliche Einlagensicherung in der EU schützt Einlagen bis 100.000 Euro pro Person und Bank. Für bestimmte Lebensereignisse (Immobilienverkauf, Erbschaft, Heirat) gilt ein temporärer Schutz von bis zu 500.000 Euro für maximal 6 Monate. Diese Garantie gilt jedoch nur im Insolvenzfall, also wenn eine Bank förmlich für zahlungsunfähig erklärt wird. Beim Bail-in wird die Bank gerade nicht insolvent, sie wird gerettet. Die Einlagensicherung greift deshalb nicht.

Wichtig: Die Einlagensicherung greift nur bei einer Bankeninsolvenz, nicht bei einem Bail-in. Bei einem Bail-in wird die Bank nicht insolvent, sie wird gerettet, auf Kosten der Gläubiger und Großeinleger. Das ist der entscheidende Unterschied, den die meisten Sparer nicht kennen.

Bail-in außerhalb der EU: Was gilt wo?

Das SAG-Gesetz und die BRRD gelten ausschließlich innerhalb der EU. Banken in Georgien, Singapur, den USA, den VAE (Dubai) oder Serbien unterliegen nicht dieser Regelung. Das bedeutet nicht, dass diese Banken krisensicher sind, aber das spezifische EU-Bail-in-Risiko existiert dort nicht.

Zum Vergleich die jeweiligen Einlagensicherungssysteme:

  • Singapur (SDIC): Einlagen bis 100.000 SGD abgesichert, kein EU-Bail-in-Mechanismus.
  • Georgien: Staatliches Einlagensicherungssystem bis 50.000 GEL (ca. 17.000 EUR, Stand April 2026), kein EU-Bail-in-Mechanismus.
  • USA (FDIC): Einlagen bis 250.000 USD abgesichert, kein EU-Bail-in-Mechanismus.

Wer größere Summen in EU-Banken hält, trägt ein Bail-in-Risiko, ob er es weiß oder nicht. Die Diversifikation auf Konten außerhalb der EU ist eine rationale Reaktion auf dieses Risiko. Es geht nicht darum, das System zu umgehen, sondern darum, nicht alle Eier in einen Korb zu legen, einen Korb, der sich in einem System befindet, das gesetzlich erlaubt, seinen Inhalt zur Systemrettung zu verwenden.

Das gilt nicht nur für Guthaben. Wertpapiere sind die am leichtesten verlagerbare Vermögensklasse, und der praktische Weg dorthin ist der Depotübertrag ins Ausland, der steuerlich eigenen Regeln folgt.

Fazit

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) wurde Anfang 2015 in Deutschland eingeführt und dient als Reaktion auf die Finanzkrise von 2007 sowie die Staatsschuldenkrise von 2010. Ziel des Gesetzes ist es, die Sanierung und Abwicklung von Banken zu regeln und damit die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.

Obwohl das Gesetz oft als legale Enteignung bezeichnet wird, stellt der wissenschaftliche Dienst des Bundestages klar, dass es sich bei Eingriffen nach dem SAG nicht um Enteignungen handelt. Stattdessen ermöglicht das Gesetz die Nutzung von Bankkundengeldern, um eine Bank zu retten oder abzuwickeln.

Dennoch bietet das SAG Möglichkeiten für Kunden, ihre Rücklagen vor den Auswirkungen des Gesetzes zu schützen. Durch eine geeignete Strukturierung und Information kann das Risiko einer negativen Beeinflussung unter Umständen reduziert werden.

Insgesamt ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz in Deutschland gilt und welche Auswirkungen es auf Bankkunden haben kann. Eine sorgfältige Prüfung der eigenen Finanzen und eine fundierte Beratung können dazu beitragen, mögliche Risiken zu erkennen und sich davor zu schützen.

Zukunftsperspektiven

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) wurde eingeführt, um eine Wiederholung der Finanzkrise von 2008 zu verhindern und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten. Daher ist es wichtig, die zukünftigen Auswirkungen dieses Gesetzes auf Bankkunden und das Bankensystem im Ganzen zu betrachten.

In den kommenden Jahren könnte das SAG dazu beitragen, dass Banken transparenter und verantwortungsbewusster agieren. Durch die Möglichkeit, Kundengelder zur Rettung einer Bank heranzuziehen, werden Finanzinstitute angehalten, vorsichtiger und risikobewusster zu handeln. Auf lange Sicht könnte dies dazu führen, dass Banken mehr Vertrauen bei ihren Kunden aufbauen und das Finanzsystem insgesamt stärken.

Allerdings könnten einige Kunden aufgrund der potenziellen Enteignungsrisiken und der fehlenden Staatsgarantie für Bankguthaben besorgt sein. Daher besteht die Möglichkeit, dass sich mehr Menschen dazu entschließen, alternative Anlageformen wie Investmentfonds, Kryptowährungen oder Edelmetalle in Betracht zu ziehen. Dieser Trend könnte wiederum das Bankensystem beeinflussen und neue Herausforderungen für die Finanzmarktstabilität schaffen.

Im Hinblick auf die gesetzlichen Regelungen könnten in Zukunft Anpassungen oder Ergänzungen des SAG erforderlich werden, um möglichen Veränderungen im Finanzmarkt Rechnung zu tragen. Darüber hinaus ist es wichtig, die Auswirkungen des Gesetzes kontinuierlich zu überwachen und zu bewerten, um sicherzustellen, dass es seinen beabsichtigten Zweck erfüllt und die Finanzmarktstabilität gewährleistet wird.

Abschließend bleibt abzuwarten, wie sich das SAG in den kommenden Jahren auf die Bankenkunden und das deutsche Finanzsystem auswirken wird. Während die Absicht des Gesetzes sicherlich positiv ist, müssen Politiker, Finanzaufsichtsbehörden und Banken gemeinsam daran arbeiten, das öffentliche Vertrauen in das Bankensystem zu erhalten und die Finanzmarktstabilität zu sichern.

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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.