
Seit 2017 tauschen über 120 Länder automatisch Finanzdaten aus. Wenn du ein Konto in Spanien, Singapur oder der Schweiz hast und in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerpflichtig bist, weiß dein Finanzamt davon, ohne dass du irgendetwas melden müsstest. Die Bank tut es für dich.
Das ist der Common Reporting Standard (CRS).
CRS ist ein internationales Abkommen, entwickelt von der OECD, das Banken in Mitgliedsländern verpflichtet, Kontodaten ausländischer Kunden an deren Heimatländer zu melden. Das Ziel: Steuerhinterziehung durch Auslandskonten zu erschweren.
Konkret meldet deine Bank jedes Jahr an die lokale Steuerbehörde, welche ausländischen Kunden dort Konten haben. Die lokale Behörde leitet diese Daten an das jeweilige Heimatland des Kontoinhabers weiter.
Nicht nur Girokonten sind erfasst: Auch ein Wertpapierdepot ist ein meldepflichtiges Verwahrkonto, bei dem zusätzlich die Bruttoerlöse deiner Verkäufe mitgemeldet werden, was den Depotübertrag ins Ausland zu einer bewussten Entscheidung macht.
Der CRS von 2014 kannte nur Banken, Depotstellen, Fonds und Versicherer. Guthaben bei E-Geld-Anbietern waren keine Finanzkonten, und genau dorthin ist in den letzten Jahren ein wachsender Teil des Geldes gewandert. Diese Lücke ist zu.
Die OECD hat den Standard am 8. Juni 2023 überarbeitet, im Dokument „International Standards for Automatic Exchange of Information in Tax Matters: Crypto-Asset Reporting Framework and 2023 update to the Common Reporting Standard" (in der Praxis hört man dafür oft „CRS 2.0"). Die EU hat diese Fassung mit der Richtlinie (EU) 2023/2226 vom 17. Oktober 2023 übernommen, bekannt als DAC8, veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Oktober 2023. Artikel 2 Absatz 1 gibt den Takt vor: Umsetzung bis zum 31. Dezember 2025, Anwendung seit dem 1. Januar 2026.
Wer E-Geld oder digitales Zentralbankgeld für seine Kunden hält, ist seither ein Einlageninstitut und meldet wie eine Bank. In Deutschland steht das in § 19 Nummer 5 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes, geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 352). In Österreich sagt § 58 Ziffer 2 des Gemeinsamen Meldestandard-Gesetzes wörtlich dasselbe (BGBl. I Nr. 96/2025, in Kraft seit 1. Januar 2026). Die Schweiz ist mit der Änderung der AIA-Verordnung zum 1. Januar 2026 nachgezogen und führt das „spezifizierte E-Geld-Produkt" in Ziffer 5.2 der AIA-Wegleitung der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Zwei Grenzen gehören dazu, und sie werden selten mitgesagt. Erstens die Kleinbetragsschwelle: Ein E-Geld-Konto bleibt ein ausgenommenes Konto, solange sein gleitender 90-Tage-Durchschnitt an keinem Tag des Jahres 10.000 US-Dollar übersteigt (§ 19 Nummer 40 Buchstabe f FKAustG). Zweitens gilt nicht jedes App-Guthaben als E-Geld: Reine Durchleitungsprodukte, bei denen das Geld im normalen Geschäftsgang nicht länger als 60 Tage liegt, fallen aus der Definition heraus.
Praktisch entscheidet deshalb eine Frage: Welche Gesellschaft hält dein Guthaben, und welche Lizenz hat sie? Wer ohnehin bei einem Kreditinstitut liegt, war nie außerhalb des Austauschs. Revolut etwa führt das EU-Geschäft über die Revolut Bank UAB, die seit dem 13. Dezember 2021 eine Banklizenz der litauischen Zentralbank hält und damit seit jeher meldet. Neu erfasst sind die Anbieter, die keine Bank sind, aber E-Geld für ihre Kunden halten. Welcher Rechtsträger dein Konto führt, steht in den Nutzungsbedingungen und im Impressum deines Anbieters, nicht in seiner Werbung.
Die zweite Änderung trifft jeden, der in mehr als einem Staat steuerlich ansässig sein könnte. Bisher durfte man sich in der Selbstauskunft auf die Tie-Breaker-Regeln eines Doppelbesteuerungsabkommens berufen und am Ende einen einzigen Ansässigkeitsstaat nennen. Für alle anderen Staaten blieb das Konto damit unsichtbar. Der überarbeitete Kommentar zum CRS dreht das um (Teil II, Randziffern 24 bis 26 des OECD-Dokuments vom 8. Juni 2023): In Tie-Breaker-Fällen sind alle Ansässigkeitsstaaten selbst anzugeben, und der Kontoinhaber gilt in allen davon als ansässig. Die EU-Staaten legen die Richtlinie ausdrücklich anhand dieses Kommentars aus (Erwägungsgrund 26 der DAC8), die Eidgenössische Steuerverwaltung schreibt es in Ziffer 6.3.3 ihrer AIA-Wegleitung wörtlich hin.
Die Reihenfolge ist wichtig, denn die Regel wirkt nach vorn: Sie greift bei neu eröffneten Konten und immer dann, wenn deine Bank dich neu dokumentiert, etwa nach einem Umzug oder einer geänderten Adresse. Bestehende, sauber dokumentierte Konten behalten ihre bisherige Einstufung, bis sich die Gegebenheiten ändern. Wer also umzieht und dabei im alten Staat noch eine Ansässigkeit behält, bekommt die Frage beim nächsten Formular gestellt, und eine unvollständige Antwort ist dann eine falsche Selbstauskunft.
Erstmals gilt das alles für den Meldezeitraum 2026. Die Finanzinstitute liefern bis zum 31. Juli 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern, das die Daten zum 30. September 2027 an die Partnerstaaten weitergibt (§ 27 FKAustG).
CRS ist kein Totalabruf deiner Finanzgeschichte. Es ist ein jährlicher Schnappschuss: Wer hat was wo.
Stand 2026 nehmen über 120 Jurisdiktionen teil. Einige wichtige Ausnahmen:
Nicht-CRS-Länder (Stand 2026): Nordmazedonien, Gambia, Serbien, Philippinen.
CRS-Mitglieder mit lückenhafter Umsetzung: Georgien (beigetreten 2024, in der Praxis werden TINs häufig nicht abgefragt). Armenien zeigt dieselbe Konstellation: offiziell beigetreten, aber ein praktisch wirksamer Datenaustausch wurde bislang nicht beobachtet. Vanuatu ist seit 2018 CRS-Mitglied und tauscht Daten aktiv aus, bleibt aber als steuerfreie Jurisdiktion ohne Einkommensteuer interessant.
Zunächst das Wichtigste: Ein Auslandskonto ist legal. Die Pflicht, die Erträge aus Auslandskonten in der Steuererklärung anzugeben, bestand in Deutschland, Österreich und der Schweiz schon lange vor CRS. CRS ändert nichts daran, was du deklarieren musst: es ändert nur, dass die Bank es zusätzlich automatisch meldet.
Was CRS ändert, ist die Durchsetzbarkeit. Vor CRS konnte man theoretisch ein Konto im Ausland haben und hoffen, dass niemand davon erfährt. Das ist vorbei. CRS stellt sicher, dass die Information automatisch fließt.
Wer sein Auslandskonto korrekt in der Steuererklärung angibt, hat durch CRS keinen Nachteil. Wer es nicht angegeben hat, hat jetzt ein Problem.
Die Gründe sind vielfältig, und meistens nicht das, was man vermuten würde.
Viele Kunden suchen nicht nach Steuervermeidung, sondern nach echtem Datenschutz. Sie wollen nicht, dass die Finanzdaten ihres Kontos durch zehn Behörden wandern, bevor sie beim deutschen Finanzamt landen. Jeder Datenpunkt auf diesem Weg ist ein potenzieller Risikopunkt.
Andere suchen nach Jurisdiktionen mit stabileren Bankensystemen, besseren Zinsen oder spezifischen Kontofunktionen, und es trifft sich, dass manche davon nicht CRS-pflichtig sind.
Und dann gibt es die Grauzone: Georgien ist dem CRS beigetreten, die Umsetzung ist aber in der Praxis lückenhaft. Steuer-IDs werden bei der Kontoeröffnung häufig nicht abgefragt. Das ändert nichts an deiner Deklarationspflicht, aber es bedeutet, dass der automatische Informationsfluss derzeit nicht zuverlässig funktioniert. Armenien zeigt dieselbe Konstellation: offiziell beigetreten, aber ein praktisch wirksamer Datenaustausch wurde bislang nicht beobachtet.
Fazit
CRS ist kein Anlass zur Panik, aber ein Anlass zur Klarheit. Wer sein Auslandskonto korrekt verwaltet, hat nichts zu befürchten. Wer strategisch denkt, berücksichtigt den CRS-Status einer Jurisdiktion als einen von vielen Faktoren bei der Wahl des richtigen Bankstandorts.
Eng verwandt: Das EU-Kontenregister: was das für dein Konto bedeutet
Weiterführend: Auslandskonto beim Finanzamt melden: der vollständige Leitfaden
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Für individuelle steuerliche Fragen wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.