
Die Schweiz hat im Jahr 2026 mit 113 Staaten Informationen über Finanzkonten ausgetauscht. Das hat die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV am 15. Oktober 2026 in einer Medienmitteilung bekannt gegeben. Die ESTV hat Daten zu rund 4 Millionen Konten an Partnerstaaten geschickt und Daten zu rund 4 Millionen Konten von dort erhalten. Wer ein Konto in der Schweiz hat und in Deutschland oder Österreich steuerlich ansässig ist, steht mit großer Wahrscheinlichkeit in diesem Datensatz. Und wer in der Schweiz lebt und ein Konto im Ausland führt, ebenfalls, nur in der Gegenrichtung. Die Zahlen zeigen, wie selbstverständlich der automatische Informationsaustausch inzwischen läuft, und sie zeigen auch, wo er noch Lücken hat.
Die Medienmitteilung der ESTV ist kurz, aber sie enthält mehr, als die Überschrift verrät:
Die rechtliche Grundlage dafür gilt in der Schweiz seit dem 1. Januar 2017. Für Leser in Deutschland ist der Zeitpunkt ebenso wichtig: In der aktuellen Liste der teilnehmenden Staaten des Bundeszentralamts für Steuern steht die Schweiz als Partnerstaat ab dem Meldezeitraum 2017. Seitdem fließen die Daten jedes Jahr.
Die ESTV zählt die Inhalte selbst auf. Ausgetauscht werden Identifizierungs-, Konto- und Finanzinformationen, darunter:
Das Bundeszentralamt für Steuern beschreibt dasselbe für die deutsche Seite in seiner Verfahrensbeschreibung: gemeldet wird unter anderem der Kontosaldo oder Kontowert zum Ende des betreffenden Kalenderjahres, dazu die Erträge. Einzelne Überweisungen, Kartenzahlungen oder die Korrespondenz mit der Bank gehören nicht dazu. Was der Standard erfasst und was nicht, steht ausführlich in CRS einfach erklärt: wer meldet was ans Finanzamt.
Ein Punkt wird oft missverstanden. Der Austausch knüpft an die steuerliche Ansässigkeit an, nicht an die Staatsangehörigkeit. Ein Deutscher, der in der Schweiz wohnt, wird von seiner Zürcher Bank nicht nach Deutschland gemeldet. Ein Deutscher, der in München wohnt und ein Konto in Basel hat, schon.
Der Ablauf folgt in allen drei Ländern demselben Rhythmus, mit leicht unterschiedlichen Fristen.
Schweiz. Die Schweizer Finanzinstitute melden ihre Daten nach Artikel 15 Absatz 1 des AIA-Gesetzes innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres an die ESTV. Die ESTV und ihre Partnerbehörden tauschen die Informationen nach dem Überblick der ESTV innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres aus, auf das sie sich beziehen. Die Daten verwenden dürfen die Empfänger ausschließlich für Steuerzwecke. Die Konten von 2025 sind also im Herbst 2026 bei den Partnerstaaten angekommen.
Deutschland. Deutsche Banken melden die Konten von Kunden mit Wohnsitz im Ausland bis zum 31. Juli des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern. Das BZSt leitet sie bis zum 30. September an die Partnerstaaten weiter. Umgekehrt gehen die Daten, die aus der Schweiz und anderen Staaten über in Deutschland ansässige Personen eintreffen, nach der Beschreibung des BZSt an die zuständigen Landesfinanzbehörden zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens. Am Ende landet die Information also bei deinem Finanzamt.
Österreich. Österreichische Finanzinstitute übermitteln ihre Erstlieferung nach den Informationen des Finanzministeriums zum Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz bis zum 30. Juni des Folgejahres. Die Daten aus der Schweiz über in Österreich ansässige Kontoinhaber erreichen die österreichische Finanzverwaltung über denselben Austausch.
In der Schweiz selbst dienen die empfangenen Daten den kantonalen Steuerbehörden. Sie können damit nach den Worten der ESTV überprüfen, ob Steuerpflichtige ihre Konten im Ausland in der Steuererklärung korrekt angegeben haben. Wer in Zug oder Luzern lebt und ein Konto in Deutschland, Österreich oder Singapur führt, sollte davon ausgehen, dass das kantonale Steueramt den Jahresendstand kennt.
Die drei neuen Partner sind keine Überraschung, wenn man die Länderübersicht des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen liest. Dort steht unter dem 19. November 2024: Georgien, Moldau und Ukraine, jeweils reziprok, Inkrafttreten 1. Januar 2025. Das SIF erklärt auch, was das praktisch heißt. Ab dem Inkrafttreten sammeln die Schweizer Finanzinstitute Kontoinformationen von Personen, die in diesen Staaten steuerlich ansässig sind. Ausgetauscht werden sie erstmals im Herbst des darauffolgenden Jahres. Der Austausch vom Herbst 2026 betrifft also das Jahr 2025.
Das ist für eine bestimmte Lesergruppe relevant. Wer aus Deutschland oder Österreich weggezogen ist, seinen steuerlichen Wohnsitz nach Georgien verlegt hat und ein Schweizer Konto behalten hat, wird seit 2025 mit diesem Konto an Georgien gemeldet. Das ist kein Grund zur Sorge, wenn der Wohnsitz echt ist und die Steuerpflicht im neuen Land sauber geregelt ist. Es ist aber ein Grund, die Selbstauskunft bei der Bank aktuell zu halten. Wer Georgien als Bankstandort betrachtet, findet die Einordnung in Georgien Banking 2026; das ist eine andere Frage als die Meldung durch eine Schweizer Bank.
Die Übersicht zeigt noch etwas. Unter den letzten Änderungen stehen Wechsel in beide Richtungen: Curaçao ist seit dem 8. Oktober 2026 wieder reziprok, Rumänien seit dem 21. September 2026, Trinidad und Tobago seit dem 25. August 2026. Thailand ist seit dem 1. Januar 2024 reziproker Partner. Die Liste lebt, und sie wird eher länger als kürzer.
Der Austausch von 2026 lief noch nach dem bisherigen Standard. Der ist aber bereits überarbeitet.
Die OECD hat den Gemeinsamen Meldestandard erweitert, und die Schweiz hat ihr Recht angepasst. Der Bundesrat hat am 26. November 2025 die Änderung der AIA-Verordnung verabschiedet. Danach unterstehen künftig auch Vereine und Stiftungen sowie deren Konten direkt dem Meldestandard; manche können unter festgelegten Voraussetzungen ausgenommen werden. Für Kryptowerte gibt es einen neuen Melderahmen, den die Schweiz nach derselben Mitteilung frühestens 2027 mit Partnerstaaten anwendet.
Im Verhältnis zur EU gilt ein eigenes Abkommen. Die Schweiz und die EU haben am 20. Oktober 2025 ein Änderungsprotokoll unterzeichnet, das dieses Abkommen an den revidierten OECD-Standard anpasst. Der Bundesrat hat dem Parlament dazu am 24. Juni 2026 die Botschaft vorgelegt. Die Bestimmungen zum revidierten Standard werden nach dieser Mitteilung seit dem 1. Januar 2026 vorläufig angewendet. Was Schweizer Banken im Jahr 2026 über ihre Kunden aus Deutschland und Österreich erfassen, folgt also schon dem neuen Standard und wird im Herbst 2027 ausgetauscht.
Auf deutscher Seite kündigt das BZSt für 2027 den Umstieg auf ein neues technisches Meldeformat und die Einführung des sogenannten Amended CRS an. Das österreichische Finanzministerium nennt ebenfalls ein neues Datenschema ab Januar 2027.
Ein Konto in der Schweiz zu haben ist legal, für Leser in Deutschland, in Österreich und natürlich in der Schweiz selbst. Die Erträge darauf sind im Wohnsitzland steuerpflichtig. Der automatische Informationsaustausch ändert daran nichts, er sorgt nur dafür, dass das Finanzamt es auch ohne deine Mitwirkung erfährt. Daraus folgen ein paar klare Punkte.
Deklarieren, was gemeldet wird. Kapitalerträge aus dem Schweizer Konto gehören in die Steuererklärung des Wohnsitzlandes. Welche Konten in Deutschland, Österreich und der Schweiz automatisch gemeldet werden, zeigt die Übersicht Welche Konten werden automatisch gemeldet?. Was du darüber hinaus selbst melden musst, steht im Leitfaden Auslandskonto melden: Was wirklich meldepflichtig ist. Für Leser in Österreich und der Schweiz gibt es eine eigene Anleitung: Auslandskonto in der Steuererklärung: Österreich und Schweiz.
Die Selbstauskunft aktuell halten. Die Bank meldet an den Staat, den du ihr als steuerlichen Wohnsitz angegeben hast. Wer umzieht, muss das der Bank mitteilen. Eine veraltete Selbstauskunft führt zur Meldung an den falschen Staat, und eine bewusst falsche Selbstauskunft ist eine falsche Erklärung gegenüber der Bank.
Der Jahresendstand ist kein Geheimnis. Gemeldet wird der Saldo zum Jahresende, dazu die Erträge des ganzen Jahres. Wer hofft, mit einer Umbuchung kurz vor Silvester etwas zu verbergen, übersieht, dass die Erträge ohnehin im Datensatz stehen.
Altfälle jetzt ordnen. Wer in den vergangenen Jahren Erträge aus einem Schweizer Konto nicht erklärt hat, sollte davon ausgehen, dass die Daten seit Jahren vorliegen. Der richtige Ansprechpartner dafür ist ein Steuerberater im Wohnsitzland, und zwar bevor das Finanzamt fragt.
Viele Leser verbinden den Datenaustausch mit der Frage, ob sie ein Schweizer Konto überhaupt noch eröffnen können. Das sind zwei getrennte Themen. Der Austausch regelt, wer was erfährt. Ob eine Schweizer Bank einen Kunden mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich ab 2027 überhaupt noch aufnehmen darf, regelt die europäische Bankenrichtlinie CRD VI mit ihrem Stichtag am 11. Januar 2027. Für Leser mit Wohnsitz in der Schweiz stellt sich diese zweite Frage nicht; sie sind für ihre eigene Bank Inlandskunden. Was für Leser in Deutschland und Österreich bis Januar noch geht und welche Wege danach offen bleiben, steht in Konto in der Schweiz ohne Wohnsitz: Was 2026 noch geht.
Der Schweizer Datenaustausch macht ein Konto dort nicht weniger sinnvoll. Der Franken, die Stabilität des Bankensystems und die Trennung von der Rechtsordnung des Wohnsitzlandes bleiben, was sie waren. Was es nicht mehr gibt, ist ein Konto, von dem das Finanzamt nichts weiß, und das gilt seit 2017. Wer sein Vermögen über mehrere Länder verteilen will, plant deshalb mit voller Transparenz gegenüber dem eigenen Finanzamt und wählt die Bank nach Stabilität, Währung und Zugang.
Welche Kombination aus Bank und Land zu deiner Lage passt und wie du sie sauber in deiner Steuererklärung abbildest, klären wir in der kostenlosen Beratung. Du bekommst innerhalb von 48 Stunden eine schriftliche Einschätzung.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Für individuelle steuerliche Fragen wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.
CRS erklärt: Was der automatische Informationsaustausch für dein Auslandskonto bedeutet
Welche Konten werden automatisch gemeldet? Die Liste 2026 für Deutschland, Österreich und die Schweiz
Konto in der Schweiz ohne Wohnsitz: Was 2026 vor dem CRD-VI-Stichtag noch geht