Regulierung

Andorra und San Marino rücken an die EU heran: Warum ein Konto dort ab 2027 trotzdem unter CRD VI fällt

Sebastian Sauerborn24. Oktober 20268 Min. Lesezeit
Ein Mann kniet in einem sonnigen Herbstwald neben einem Korb voller Kastanien und lächelt in die Kamera

Am 19. Oktober 2026 hat die Europäische Kommission in Brüssel ein Assoziierungsabkommen mit Andorra und San Marino unterzeichnet. Die beiden Kleinstaaten bekommen damit Zugang zum EU-Binnenmarkt, unter gemeinsamen Regeln und fairen Wettbewerbsbedingungen. So steht es in der Pressemitteilung der Kommission. Wer ein Konto in Andorra hat oder eines eröffnen will, liest das schnell als gute Nachricht: Wenn Andorra Teil des Binnenmarkts wird, sind die Banken dort doch bald so etwas wie EU-Banken? Ein Satz in derselben Mitteilung bremst diese Hoffnung. Für die Banken in beiden Ländern ändert sich vor dem 11. Januar 2027 nichts, und ob sich danach etwas ändert, ist offen.

Was am 19. Oktober unterschrieben wurde

Das Abkommen hat eine lange Vorgeschichte. Der Rat hat die Verhandlungsrichtlinien im Dezember 2014 beschlossen, verhandelt wurde ab 2015 mit Andorra, Monaco und San Marino. Mit Monaco wurden die Verhandlungen im September 2023 ausgesetzt, mit Andorra und San Marino im Dezember 2023 abgeschlossen. Im April 2024 legte die Kommission ihre Vorschläge für die Beschlüsse des Rates vor, im Juli 2026 hat der Rat die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung genehmigt.

Inhaltlich beschreibt die Kommission drei Ebenen:

  • Binnenmarkt: Andorra und San Marino erhalten Zugang zum Binnenmarkt unter gemeinsamen Regeln. Das soll Bürgern, Unternehmen und Behörden mehr Rechtssicherheit geben, den Handel erleichtern und Investitionen fördern.
  • Zusammenarbeit: Dazu kommt ein Rahmen für Dialog und Kooperation in Bereichen wie Forschung, Bildung, Sozialpolitik, Umwelt, Verbraucherschutz und Kultur.
  • Währung: Parallel hat die EU geänderte Währungsabkommen mit beiden Staaten unterzeichnet. Die ursprünglichen Abkommen über die Nutzung des Euro stammen von 2011 (Andorra) und 2012 (San Marino); die Änderungen sollen Überschneidungen mit dem neuen Abkommen auflösen.

Es geht weiter: Der Rat bittet nun das Europäische Parlament um Zustimmung, bevor er das Abkommen abschließt. Vorläufig angewendet werden kann es, sobald die Ratifizierungsverfahren in Andorra und San Marino das zulassen. Kommissar Šefčovič sprach bei der Unterzeichnung von einem neuen Kapitel einer vertieften Partnerschaft.

Der entscheidende Satz für dein Konto

In der Pressemitteilung steht zu Finanzdienstleistungen genau ein Satz. Die Integration erfolgt schrittweise und unter bestimmten Bedingungen, und dazu gehört eine Bewertung, ob die Regulierungs- und Aufsichtsrahmen beider Partner robust genug sind.

Das heißt in klaren Worten: Mit der Unterschrift bekommen Banken in Andorra und San Marino keinen europäischen Pass. Sie dürfen ihre Dienstleistungen nicht so in der EU anbieten, wie es eine Bank aus Frankreich oder Österreich in Deutschland darf. Wann eine Integration im Finanzbereich beginnt, wie weit sie geht und unter welchen Auflagen, nennt die Kommission nicht. Es gibt dafür kein Datum.

Was CRD VI für Banken in Andorra und San Marino bedeutet

Genau hier liegt der Zusammenhang mit der Regel, die ab Januar 2027 den Zugang zu Banken außerhalb der EU verändert. Artikel 21c der Richtlinie (EU) 2024/1619, der CRD VI, verpflichtet die Mitgliedstaaten, Unternehmen mit Sitz in einem Drittland eine Zweigstelle mit eigener Zulassung vorzuschreiben, wenn sie in diesem Mitgliedstaat Kernbankdienstleistungen aufnehmen oder fortführen wollen. Kernbankdienstleistungen sind nach den Erwägungsgründen der Richtlinie das Einlagengeschäft, das Kreditgeschäft und Garantien. Ein Girokonto, ein Sparkonto und ein Festgeld fallen darunter. Nach Artikel 2 der Richtlinie wenden die Mitgliedstaaten diese Vorschrift ab dem 11. Januar 2027 an.

Andorra und San Marino sind keine Mitgliedstaaten der EU und gehören auch nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum. Ihre Banken sind im Sinne der Richtlinie Drittlandsunternehmen. Das Assoziierungsabkommen ändert daran, Stand heute, nichts. Für eine Bank in Andorra la Vella gilt ab Januar also dasselbe wie für eine Bank in Zürich oder Singapur: Will sie Kunden mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich ein Konto anbieten, braucht sie dafür grundsätzlich eine zugelassene Zweigstelle in genau diesem Land.

Die Richtlinie kennt Ausnahmen, und sie gelten auch hier:

  • Eigene Initiative. Wendet sich ein Kunde auf ausschließlich eigene Veranlassung an die Bank, gilt die Zweigstellenpflicht nach Artikel 21c Absatz 2 nicht. Wirbt die Bank selbst oder über eine Person, die in ihrem Namen handelt, ist es keine eigene Initiative mehr.
  • Bestehende Verträge. Nach Artikel 21c Absatz 5 gilt die Pflicht unbeschadet bestehender Verträge, die vor dem 11. Juli 2026 geschlossen wurden. Dieses Datum liegt hinter uns.
  • Wertpapierdienstleistungen. Dienstleistungen nach der Finanzmarktrichtlinie MiFID II, einschließlich damit verbundener Einlagen, sind nach Absatz 4 ausgenommen.

Wie eine Drittstaatenbank eine solche Zweigstelle zulassen lassen kann und was das für Kunden bedeutet, beschreibt Auslandskonto ab 2027: Was die EBA-Leitlinien bedeuten.

Welche Wege eine Bank in Andorra hat

Für die Banken selbst bleiben nach der Richtlinie im Kern drei Möglichkeiten, Kunden in der EU weiter zu bedienen. Sie können in jedem Mitgliedstaat, in dem sie Kunden haben, eine Zweigstelle zulassen lassen, mit eigener Ausstattung und Aufsicht. Sie können ihr EU-Geschäft über ein Tochterunternehmen mit Sitz in der EU führen; die Erwägungsgründe der Richtlinie nennen diesen Weg ausdrücklich als Alternative zur Zweigstelle. Oder sie beschränken sich auf Kunden, die von sich aus kommen, und auf Kunden außerhalb der EU.

Für dich als Kunde sind die Folgen sehr unterschiedlich. Bei der Tochterlösung liegt dein Geld danach bei einer EU-Gesellschaft, unter EU-Aufsicht und in einer EU-Einlagensicherung, auch wenn der Name der Bank gleich bleibt. Bei der dritten Lösung bleibt alles, wie es ist, aber die Bank wird bei neuen Kunden aus Deutschland oder Österreich genau prüfen, wer den ersten Schritt gemacht hat. Welchen Weg ein bestimmtes Haus wählt, entscheidet es selbst; das Abkommen vom 19. Oktober nimmt ihm diese Entscheidung nicht ab.

Euro ist nicht gleich EU

Viele Kunden verwechseln zwei Dinge, die bei Andorra und San Marino besonders eng beieinanderliegen. Beide Länder nutzen den Euro, auf Grundlage eigener Währungsabkommen mit der EU. Dein Konto in Andorra lautet also auf Euro, die Karte funktioniert im Euroraum, die Überweisung läuft in Euro.

Für die Bankenaufsicht spielt das keine Rolle. Die Währung bestimmt nicht, welches Aufsichtsrecht gilt. Eine Bank in Andorra wird von der andorranischen Finanzaufsicht AFA beaufsichtigt, ihre Einlagen sichert der andorranische Einlagensicherungsfonds FAGADI. Nach der Darstellung der AFA regelt das Gesetz 20/2018 diesen Fonds als Sicherungssystem nach dem Vorbild der EU-Einlagensicherungsrichtlinie 2014/49/EU. Das ist ein ähnliches Schutzniveau, aber ein eigenes System eines Drittstaats. Die EU-Reform der Einlagensicherung, die wir zur Richtlinie 2026/804 beschrieben haben, gilt dort nicht automatisch.

Was mit Monaco ist

Monaco war von Anfang an Teil derselben Verhandlungen. Seit der Aussetzung im September 2023 läuft das Verfahren mit Andorra und San Marino allein weiter, und das jetzt unterzeichnete Abkommen gilt für Monaco nicht. Wer ein Konto in Monaco hat oder plant, für den bringt der 19. Oktober also keine Änderung. Was eine Kontoeröffnung in Monaco für Nicht-Residenten heute bedeutet, beschreibt Konto in Monaco eröffnen.

Der Datenaustausch läuft schon lange

Ein Punkt wird in der Diskussion über Kleinstaaten gern übersehen: Diskretion vor dem eigenen Finanzamt bieten Andorra, San Marino und Monaco seit Jahren nicht mehr. In der Liste der teilnehmenden Staaten des Bundeszentralamts für Steuern stehen San Marino ab dem Meldezeitraum 2016, Andorra und Monaco ab 2017. Kontostände und Erträge von Kunden mit Wohnsitz in Deutschland fließen also jedes Jahr automatisch an das deutsche Finanzamt. Welche Länder an Deutschland melden, zeigt die Übersicht CRS-Länder 2026.

Das Assoziierungsabkommen ändert daran nichts, denn dieser Teil war längst geregelt. Ein Konto in einem der drei Länder ist legal, die Erträge sind im Wohnsitzland steuerpflichtig, und das Finanzamt erfährt davon ohnehin.

Für Leser in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Deutschland und Österreich. Beide Länder sind Mitgliedstaaten, Artikel 21c gilt für Kunden mit Wohnsitz in beiden gleichermaßen. Eine Bank in Andorra oder San Marino braucht für Kunden in Deutschland eine Zulassung in Deutschland und für Kunden in Österreich eine in Österreich, sofern keine Ausnahme greift. Wie hart diese Regel für Kunden wirkt und welche Wege bleiben, beschreibt der Leitfaden Auslandskonto ab 2027 verboten? Es liegt am Wohnsitz.

Schweiz. Für Leser mit Wohnsitz in der Schweiz stellt sich die Frage nicht. Die Regel knüpft an Kunden an, die in der Union ansässig sind. Wer in Bern wohnt, kann ein Konto in Andorra so eröffnen, wie es die Bank dort zulässt, ohne dass die CRD VI berührt ist.

Wichtig für alle drei: Die Richtlinie richtet sich an die Banken, nicht an dich. Nach ihren eigenen Erwägungsgründen bleibt die Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen außerhalb der Union unberührt. Niemand verbietet dir, ein Konto in Andorra zu haben. Die Regel bestimmt, unter welchen Voraussetzungen die Bank dich als Kunden mit Wohnsitz in der EU bedienen darf.

Was das für dich heißt

Für die nächsten Monate lässt sich die Lage in vier Punkten zusammenfassen.

  1. Wer schon ein Konto in Andorra oder San Marino hat, das vor dem 11. Juli 2026 eröffnet wurde, sollte Vertrag und Eröffnungsbestätigung aufbewahren. Der Bestandsschutz hängt am bestehenden Vertrag.
  2. Wer neu eröffnen will, sollte den ersten Schritt selbst machen und ihn schriftlich festhalten. Die eigene Initiative ist ab Januar die wichtigste Ausnahme, und sie endet dort, wo die Bank um dich wirbt.
  3. Wer auf das Assoziierungsabkommen wartet, wartet auf ein Datum, das niemand genannt hat. Die Integration im Finanzbereich ist an Bedingungen geknüpft, und zuerst müssen das Europäische Parlament zustimmen und beide Länder ratifizieren.
  4. Wer eine europäische Lösung mit Bankenpass sucht, findet sie im Europäischen Wirtschaftsraum. Banken in Liechtenstein dürfen Kunden in der EU weiter betreuen, mit allen Vor- und Nachteilen, die in Konto in Liechtenstein eröffnen beschrieben sind.

Dazu kommt ein Gedanke, der bei Andorra naheliegt. Das Abkommen macht Andorra nicht zum Mitgliedstaat der EU. Wer seinen Wohnsitz tatsächlich außerhalb der EU hat, fällt als Kunde ohnehin nicht unter Artikel 21c, unabhängig davon, wo die Bank sitzt. Ein Wohnsitzwechsel ist allerdings eine Lebensentscheidung mit steuerlichen Folgen und kein Formular für die Bank.

Welche Kombination aus Bank, Land und gegebenenfalls Wohnsitz in deinem Fall trägt, klären wir in der kostenlosen Beratung. Du bekommst innerhalb von 48 Stunden eine schriftliche Einschätzung.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Für individuelle steuerliche Fragen wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.