Regulierung

Anonymes Konto in Österreich: Was dir als Ausländer heute noch bleibt

Sebastian Sauerborn03. November 20268 Min. Lesezeit
Ein Mann im grauen Strickpullover kniet mit einem Korb voller Pilze im herbstlichen Gras über einem Flusstal und lächelt in die Kamera

Wer nach einem anonymen Konto in Österreich sucht, hat meist ein Bild im Kopf, das einmal stimmte: das Sparbuch ohne Namen, mit Losungswort statt Ausweis. Dieses Produkt gab es wirklich, nur ist es seit mehr als zwanzig Jahren Geschichte. Die ehrliche Antwort auf die Suche lautet deshalb: Ein anonymes Konto gibt es in Österreich nicht mehr, auch nicht für Ausländer. Was es gibt, ist ein ganz normales Bankkonto auf deinen Namen, mit klaren Regeln für die Eröffnung und mit Meldewegen, die du kennen solltest, bevor du dich für Österreich als Kontostandort entscheidest.

Gibt es ein anonymes Konto in Österreich noch?

Nein. Die Anonymität ist in zwei gesetzlich festgelegten Stufen gefallen, beide im Bankwesengesetz (BWG). Der Nationalrat hat die Novelle im Jahr 2000 auf Druck der FATF beschlossen. Im Bericht des Finanzausschusses steht der Grund ohne Umschweife: Die Möglichkeit zur Eröffnung anonymer Sparbücher solle "so rasch wie möglich beseitigt werden", Österreich sei Gründungsmitglied der FATF und habe sich zur Umsetzung ihrer Empfehlungen verpflichtet.

  • Ab 1. November 2000: Neue Sparbücher gibt es nur noch nach Identifizierung des Kunden. Wer seitdem ein Sparbuch eröffnet, zeigt einen amtlichen Ausweis, und die Bank hält die Identität fest.
  • Ab 1. Juli 2002: Auch die alten, nie identifizierten Sparbücher sind gesperrt. Einzahlungen darauf waren schon seit November 2000 nur nach Identifizierung möglich; nach dem 30. Juni 2002 werden solche Sparkonten nach dem damals neu gefassten § 40 Abs. 7 BWG als besonders gekennzeichnete Konten geführt, und nach § 103b BWG sind Ein- wie Auszahlungen erst möglich, wenn der Inhaber sich identifiziert hat.

Dazu kam ein Verbot, das bis heute im Gesetz steht: Nach § 31 Abs. 5 BWG dürfen Sparurkunden, für die noch keine Identitätsfeststellung erfolgt ist, nach dem 30. Juni 2002 weder rechtsgeschäftlich übertragen noch erworben werden, also weder verkauft noch verschenkt.

Was ist mit dem Losungswort-Sparbuch?

Hier entsteht das meiste Missverständnis. Das Losungswort hat die Reform überlebt, die Anonymität nicht. Nach der geltenden Fassung von § 31 Abs. 3 BWG muss ein Sparbuch mit einem Guthaben unter 15.000 Euro, das nicht auf den Namen des Kunden lautet, mit einem Losungswort gesichert sein. Das Buch kann also eine neutrale Bezeichnung tragen statt deines Namens.

Anonym ist es trotzdem nicht. Die Bank hat dich bei der Eröffnung nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) identifiziert, und sie identifiziert auch den, der später Geld abheben will: Nach § 32 Abs. 4 BWG darf sie bei einem solchen Buch nur "an den gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 FM-GwG identifizierten Vorleger der Sparurkunde" auszahlen. Ab einem Guthaben von 15.000 Euro oder bei Büchern auf deinen Namen zahlt sie nur an den identifizierten Kunden selbst. Das Losungswort ist damit eine zusätzliche Sicherung gegen Verlust, kein Schutz vor der Frage, wer du bist.

Wenn du in einer Schublade noch ein altes Überbringersparbuch aus der Zeit vor 2000 findest, etwa aus einem Nachlass, ist das Geld nicht verloren. Du gehst mit dem Buch und deinem Ausweis zur ausgebenden Bank, lässt dich identifizieren und verfügst dann darüber. Bei Erbschaften sieht § 31 Abs. 3 BWG ausdrücklich vor, dass über eine von Todes wegen erworbene Spareinlage auch ohne Losungswort verfügt werden kann.

Was ab 10. Juli 2027 europaweit gilt

Was Österreich national längst geregelt hat, schreibt die EU jetzt für alle Mitgliedstaaten fest. Die Anti-Geldwäsche-Verordnung (EU) 2024/1624 gilt nach ihrem Artikel 90 ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar. Ihr Artikel 79 verbietet Kreditinstituten, "anonyme Bank- und Zahlungskonten, anonyme Sparbücher, anonyme Schließfächer oder anonyme Kryptowertekonten" zu führen, und verlangt für noch bestehende anonyme Produkte Sorgfaltsmaßnahmen "vor jedweder Nutzung".

Bankkonto eröffnen in Österreich für Ausländer: was du brauchst

Die zweite Frage hinter der Suche ist praktischer: Kannst du als Ausländer, also etwa als Deutscher oder Schweizer, überhaupt ein Bankkonto in Österreich eröffnen? Ja, und für Bürger mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU gibt es dafür sogar einen gesetzlichen Anspruch.

Der Anspruch auf ein Basiskonto. Nach § 23 des Verbraucherzahlungskontogesetzes (VZKG) hat jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union "unabhängig von seinem Wohnort" das Recht, ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen bei einem in Österreich ansässigen Kreditinstitut zu eröffnen. Das gilt auch für dich, wenn du in Deutschland wohnst. Die Bank muss innerhalb von zehn Geschäftstagen nach dem vollständigen Antrag eröffnen oder ablehnen, und ablehnen darf sie nur aus den Gründen in § 24 VZKG: wenn du in Österreich schon ein nutzbares Zahlungskonto hast oder wenn gegen dich wegen einer Straftat zum Nachteil der Bank Anklage erhoben wurde oder eine nicht getilgte Verurteilung besteht.

Was das Basiskonto kann, regelt § 25 VZKG: ein Euro-Konto mit Einzahlungen, Bargeldabhebungen im Europäischen Wirtschaftsraum, Lastschriften, Kartenzahlungen einschließlich Online-Zahlungen und Überweisungen samt Daueraufträgen. Das Entgelt ist nach § 26 VZKG gedeckelt. Der Ausgangswert liegt bei 80 Euro im Jahr und wird seit 2019 alle zwei Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst; den aktuell gültigen Betrag nennt dir jede Bank vor der Eröffnung.

Ein normales Girokonto ist dagegen kein Anspruch. Hier entscheidet die Bank selbst, und viele Institute fragen bei Kunden ohne österreichische Adresse genauer nach, warum du das Konto in Österreich brauchst.

Was die Bank prüft. Jede Eröffnung läuft über die Sorgfaltspflichten nach § 6 FM-GwG:

  • Identität: gültiger amtlicher Lichtbildausweis, geprüft vor Ort oder über ein zugelassenes Verfahren zur Identifizierung aus der Ferne.
  • Wirtschaftlicher Eigentümer: Handelst du für dich selbst, bist das du. Bei Firmen und Stiftungen will die Bank die Eigentums- und Kontrollstruktur verstehen.
  • Zweck und Herkunft der Mittel: Wofür ist das Konto, woher kommt das Geld. Bei größeren Beträgen gehören Belege dazu.
  • Steuerliche Selbstauskunft: Die Bank fragt nach deiner steuerlichen Ansässigkeit und deiner ausländischen Steuer-Identifikationsnummer, denn beides braucht sie für die Meldung nach dem Gemeinsamen Meldestandard.

Was Österreich über dein Konto weiß

Ein Konto auf deinen Namen ist in Österreich auf zwei getrennten Wegen sichtbar, und beide treffen dich als Ausländer genauso wie einen Österreicher.

Das Kontenregister. Das Bundesministerium für Finanzen führt nach dem Kontenregister- und Konteneinschaugesetz ein zentrales Register aller Konten, Depots und Schließfächer bei österreichischen Instituten. Für Kunden ohne österreichisches Personenkennzeichen nimmt das Register nach § 2 KontRegG Vorname, Zuname, Geburtsdatum, Adresse und Ansässigkeitsstaat auf, dazu IBAN oder Depotnummer, die Bank sowie Eröffnungs- und Auflösungstag. Kontostände stehen dort nicht. Wer darauf unter welchen Voraussetzungen zugreift und wann ein Richter die Zahlen freigeben muss, erklärt unser Beitrag zur Frage, ob das Finanzamt dein Konto einsehen kann.

Der automatische Informationsaustausch. Österreich setzt den CRS der OECD mit dem Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz (GMSG) um. Wohnst du steuerlich in Deutschland, meldet die österreichische Bank nach § 3 GMSG jährlich unter anderem Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat, ausländische Steuer-ID sowie Geburtsdatum und Geburtsort an das österreichische Finanzamt, und zwar nach § 4 GMSG bis Ende Juli für das Vorjahr. Von dort gehen die Daten an deinen Wohnsitzstaat. Nach der Übersicht des OECD Global Forum tauscht Österreich seit 2018 aus und hat 2025 Daten an 88 Partnerstaaten geschickt. Wohnst du in der Schweiz, gilt dasselbe Prinzip in beide Richtungen: Die Schweiz sammelt nach Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung seit 2017 Daten und tauscht seit 2018 mit ihren Partnerstaaten aus, und zwar reziprok.

Welche Kontoarten in welchen Ländern automatisch gemeldet werden, fasst unsere Liste welche Konten automatisch gemeldet werden zusammen.

Lohnt sich ein Konto in Österreich für Diskretion?

Für Diskretion gegenüber deinem Wohnsitzfinanzamt: nein. Ein österreichisches Konto steht im österreichischen Register und wird über den CRS an Deutschland oder die Schweiz gemeldet. Ein Diskretionsgewinn gegenüber einem Konto zu Hause entsteht nicht, eher das Gegenteil, denn du hast plötzlich zwei Registersysteme statt einem. Wer Österreich als Ausweichstandort für ein stilles Konto im Kopf hat, sollte diese Idee ohne Bedauern begraben.

Sinnvoll ist ein Konto in Österreich aus praktischen Gründen: weil du dort arbeitest, eine Wohnung hast, regelmäßig Zahlungen in Österreich leistest oder als Grenzgänger ein Gehaltskonto brauchst. Dann ist das Basiskonto ein unkomplizierter, gesetzlich abgesicherter Weg.

Für dich als Steuerpflichtigen in Deutschland bleibt außerdem eines immer gleich: Zinsen und Erträge auf einem Konto in Österreich sind in Deutschland steuerpflichtig, und du gibst sie in deiner Steuererklärung an. Wohnst du in Österreich oder der Schweiz und hast Konten im Ausland, gelten dort eigene Erklärungswege; die Einzelheiten stehen in unserem Beitrag zum Auslandskonto in der Steuererklärung in Österreich und der Schweiz. Ein Konto im Ausland zu eröffnen und zu halten ist legal, und Freedombanking hilft nie dabei, Einkommen zu verschleiern.

Was du stattdessen legal bekommst

Hinter dem Wunsch nach Anonymität steckt meist etwas Legitimes: nicht jedem Amt per Knopfdruck alles zeigen, das Umfeld aus den eigenen Finanzen heraushalten, das Klumpenrisiko eines einzigen Bankensystems vermeiden. Das ist erreichbar, nur nicht über ein Konto ohne Namen.

  • Diskretion gegenüber Dritten entsteht durch die Wahl des Standorts und der Bank: Ein Konto außerhalb der inländischen Kontenregister taucht bei keiner inländischen Registerabfrage auf. Gegenüber deinem Finanzamt ändert das nichts, gegenüber dem Rest der Welt oft eine Menge.
  • Streuung über mehrere Rechtsräume schützt vor Kontosperren, Pfändungsfehlern und dem Ausfall einer einzelnen Bank.
  • Transparenz gegenüber deinem Finanzamt bleibt dabei die Grundlage. Erträge gibst du an, egal wo das Konto liegt.

Wie weit legale Privatsphäre heute reicht und wo sie endet, erklärt unser Grundlagenbeitrag zum diskreten Banking ohne Steuerhinterziehung. Warum anonyme Konten weltweit verschwunden sind und was § 154 der Abgabenordnung in Deutschland dazu sagt, steht in unserem Überblick zum anonymen Konto.

Die häufigsten Fragen zum anonymen Konto in Österreich

Kann ich in Österreich noch ein anonymes Sparbuch eröffnen? Nein. Seit dem 1. November 2000 eröffnet keine Bank in Österreich ein Sparbuch ohne Identifizierung. Ein Losungswort-Sparbuch unter 15.000 Euro trägt zwar nicht deinen Namen, die Bank kennt dich aber, und auszahlen darf sie nur an einen identifizierten Vorleger.

Was passiert mit einem alten anonymen Sparbuch? Es ist seit dem 1. Juli 2002 gesperrt, bis sich der Inhaber identifiziert. Danach kannst du ganz normal darüber verfügen. Verkaufen oder verschenken darfst du ein nicht identifiziertes Buch seit dem 1. Juli 2002 nicht mehr.

Kann ich als Deutscher ohne Wohnsitz in Österreich ein Konto eröffnen? Ja. Mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hast du nach § 23 VZKG Anspruch auf ein Basiskonto, unabhängig vom Wohnort. Ein reguläres Girokonto liegt im Ermessen der Bank.

Erfährt mein deutsches Finanzamt von meinem Konto in Österreich? Ja. Die österreichische Bank meldet nach dem GMSG jährlich Name, Adresse, Steuer-ID und weitere Daten, und Österreich leitet sie im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs an Deutschland weiter.

Wo bekomme ich legal mehr Privatsphäre als in Österreich? Das hängt von deinem Wohnsitz, deinem Vermögen und deinem Zweck ab. Eine unverbindliche Einschätzung, welche Jurisdiktion zu dir passt, bekommst du in der kostenlosen Beratung.

Das anonyme Sparbuch ist ein Stück österreichischer Bankgeschichte, mehr nicht. Wer in Österreich ein Konto braucht, bekommt eines, mit Ausweis, Selbstauskunft, Registereintrag und Meldung. Wer mehr Abstand zwischen sein Geld und die Registersysteme seines Wohnsitzlandes bringen will, findet die Antwort nicht in Wien oder Salzburg, sondern in einer bewussten, legalen Standortwahl außerhalb, mit vollständiger Steuerehrlichkeit zu Hause.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Für individuelle steuerliche Fragen wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.