
Am 30. Oktober 2026 hat die Financial Action Task Force (FATF) vier Länder von ihrer grauen Liste genommen: Bulgarien, Côte d'Ivoire, die Demokratische Republik Kongo und Monaco. Neuaufnahmen nennt die Mitteilung keine. Das bestätigt die US-Behörde FinCEN, die amerikanische Banken nach jeder FATF-Sitzung über die Änderungen informiert, in ihrer Mitteilung vom 30. Oktober 2026. Die schwarze Liste, offiziell die Liste der Hochrisikoländer mit Handlungsaufruf, bleibt unverändert mit Iran, Nordkorea und Myanmar.
Für Monaco endet damit die Zeit unter verstärkter Beobachtung durch die FATF. Wer dort ein Konto hat oder eines eröffnen will, könnte nun annehmen, die Prüfung werde leichter. Für Leser in Deutschland und Österreich stimmt das vorerst nicht, und der Grund ist eine zweite Liste, über die kaum jemand spricht.
Die FATF ist das zwischenstaatliche Gremium, das die weltweiten Standards gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung setzt. Nach seinen Plenarsitzungen aktualisiert es zwei Listen.
Nach der Sitzung im Oktober 2026 gilt laut FinCEN: Gegen Iran und Nordkorea sollen weiter wirksame Gegenmaßnahmen angewendet werden. Für Iran nennt die FATF vier konkrete Maßnahmen, etwa das Verbot neuer Korrespondenzbankbeziehungen. Myanmar bleibt verstärkten Sorgfaltspflichten unterworfen, aber ohne Gegenmaßnahmen.
Die Streichung von der grauen Liste bedeutet: Die FATF sieht die vereinbarten Mängel als behoben an. Sie ist eine Bewertung des Abwehrsystems eines Landes, nicht seiner Banken und schon gar nicht deines Kontos.
Hier liegt der Punkt, den die Schlagzeilen auslassen. Banken in der EU richten ihre Pflichten nicht unmittelbar nach der FATF-Liste aus. Rechtlich bindend ist die EU-Liste der Drittländer mit hohem Risiko, die die Europäische Kommission in einer eigenen Delegierten Verordnung führt.
Die Kommission beschreibt die Folge so: Verpflichtete wie Banken müssen Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zu Hochrisikoländern sorgfältig prüfen, mit den verstärkten Kontrollen nach Artikel 18a der Geldwäscherichtlinie. In Deutschland steht das in § 15 des Geldwäschegesetzes. Nach Absatz 3 Nummer 2 liegt ein höheres Risiko insbesondere dann vor, wenn an einer Geschäftsbeziehung oder Transaktion ein von der Kommission ermittelter Drittstaat mit hohem Risiko oder eine dort ansässige Person beteiligt ist. Maßgeblich ist also die Liste der Kommission, nicht die der FATF.
Die Kommission übernimmt FATF-Entscheidungen nicht automatisch. Sie ändert ihre Liste durch eigene Delegierte Verordnungen, und das braucht Zeit. Am 1. November 2026 nennt die Kommission auf ihrer Übersichtsseite die Delegierten Verordnungen (EU) 2026/46 und 2026/83 vom 3. und 4. Dezember 2025 als neuesten Stand. Monaco steht dort weiterhin auf der Liste, mit Inkrafttreten am 5. August 2025. Ebenso Côte d'Ivoire (seit 5. August 2025) und die Demokratische Republik Kongo (seit 16. März 2023). Bulgarien kann auf der EU-Liste gar nicht stehen, weil sie nur Drittländer erfasst und Bulgarien EU-Mitglied ist.
Für ein Konto in Monaco heißt das: Solange die Kommission ihre Verordnung nicht ändert, bleibt die Lage für Kunden mit Wohnsitz in der EU rechtlich dieselbe wie vor dem 30. Oktober.
§ 15 Absatz 5 GwG legt fest, was eine deutsche Bank mindestens tun muss, wenn ein Hochrisiko-Drittland nach der EU-Liste beteiligt ist. Sie muss:
Nach Absatz 5a können die Aufsichtsbehörden darüber hinaus weitere Maßnahmen anordnen, bis hin zur Meldung von Finanztransaktionen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen oder zur Beschränkung geschäftlicher Beziehungen.
Praktisch spürst du das an zwei Stellen. Erstens bei deiner deutschen Bank: Überweist du größere Beträge nach Monaco, kann sie Nachweise verlangen, woher das Geld stammt und wofür es bestimmt ist. Zweitens bei der Bank in Monaco selbst, die nach eigenem Recht prüft und ihrerseits weiß, dass ihre Korrespondenzbanken in der EU genau hinsehen. Wie streng Privatbanken ohnehin vorgehen, beschreibt Warum Banken Nicht-Residenten ablehnen.
Deutschland. Die Pflicht folgt aus § 15 GwG und knüpft an die EU-Liste an. Solange Monaco dort steht, ändert die FATF-Entscheidung an den Mindestpflichten deiner Bank nichts.
Österreich. Österreich setzt dieselbe EU-Geldwäscherichtlinie um. Auch hier gelten die verstärkten Kontrollen nach Artikel 18a für Beziehungen zu den Ländern auf der Kommissionsliste, und auch hier ist diese Liste maßgeblich, nicht die der FATF.
Schweiz. Die Schweiz ist nicht an die EU-Liste gebunden. Sie ist Mitglied der FATF, und die FINMA fordert auf ihrer Seite Sanktionen und FATF-Statements alle Finanzintermediäre auf, die FATF-Informationen in ihren Risikomanagementstrategien zu berücksichtigen. Für Schweizer Banken wiegt die FATF-Bewertung deshalb direkter. Wer aus der Schweiz ein Konto in Monaco führt, dürfte die Streichung früher spüren als Kunden aus der EU, eine rechtliche Garantie dafür gibt es aber nicht: Jede Bank bewertet ihr Risiko selbst.
Ein Blick auf die vollständige EU-Liste lohnt sich, weil sie Länder enthält, die im Auslandsbanking eine Rolle spielen und auf keiner FATF-Liste stehen.
Vanuatu steht nach der Übersicht der Kommission seit dem 23. September 2016 auf der EU-Liste. Für ein Konto dort heißt das seit Jahren: Überweisungen aus der EU laufen durch die verstärkte Prüfung. Was das Land trotzdem bietet und wo seine Grenzen liegen, beschreibt Konto in Vanuatu eröffnen.
Die Britischen Jungferninseln stehen seit dem 29. Januar 2026 auf der EU-Liste. Das trifft weniger Privatkonten als Firmenstrukturen: Eine Gesellschaft mit Sitz auf den Jungferninseln gilt für eine deutsche Bank nach § 15 Absatz 3 Nummer 2 GwG als in einem Hochrisiko-Drittland ansässig. Wer ein Geschäftskonto für eine solche Firma führt oder eröffnen will, muss mit genau den Nachweisen nach § 15 Absatz 5 GwG rechnen. Wie die Eröffnung eines Firmenkontos im Ausland abläuft und warum Banken dort härter prüfen, beschreibt Geschäftskonto im Ausland eröffnen.
Die vollständige Liste umfasst am 1. November 2026 laut Kommission 26 Länder, darunter auch die Russische Föderation und Bolivien (beide seit 29. Januar 2026).
Für Bulgarien liegt der Fall anders. Als EU-Mitglied stand das Land nie auf der Liste der Kommission, weil diese nur Drittländer erfasst. Die verstärkten Pflichten nach § 15 Absatz 3 Nummer 2 GwG haben für Überweisungen nach Bulgarien deshalb nie automatisch gegolten.
Das heißt nicht, dass eine Bank Bulgarien-Bezüge ohne Weiteres durchwinkt. Nach § 15 Absatz 2 GwG muss sie verstärkte Sorgfaltspflichten immer dann erfüllen, wenn sie im Einzelfall oder in ihrer Risikoanalyse ein höheres Risiko feststellt, und sie berücksichtigt dabei die Risikofaktoren aus den Anlagen 1 und 2 des Gesetzes. Die graue Liste der FATF war in solchen Analysen ein Faktor. Mit der Streichung entfällt er. Für Kontoinhaber in Bulgarien und für Unternehmer mit bulgarischen Geschäftspartnern ist die Entscheidung vom 30. Oktober deshalb eher spürbar als für Monaco: Es gibt keine zweite, rechtlich bindende Liste, die den Effekt verzögert. Wie schnell eine einzelne Bank ihre internen Einstufungen anpasst, entscheidet sie allerdings selbst.
Ob und wann die Kommission Monaco von ihrer Liste nimmt, steht nicht fest. Die Kommission arbeitet nach einer eigenen Methodik, die FATF-Listungen berücksichtigt, aber nicht automatisch übernimmt. Eine Delegierte Verordnung tritt zudem erst in Kraft, wenn Parlament und Rat innerhalb ihrer Frist keine Einwände erheben. Ein Datum lässt sich deshalb seriös nicht nennen.
Mit der neuen EU-Geldwäscheverordnung ändert sich der Rahmen für die Kundenprüfung insgesamt; was das für die Kontoeröffnung heißt, beschreibt Konto eröffnen ab 2027: Neue EU-Regeln zur Kundenprüfung.
Was sich nicht ändert, unabhängig von jeder Liste:
Die FATF-Entscheidung vom 30. Oktober ist für Monaco ein gutes Zeichen und dürfte mittelfristig auch die EU-Bewertung beeinflussen. Für dein Konto zählt bis dahin, was in Brüssel steht. Ob Monaco für dein Vermögen und deinen Wohnsitz überhaupt der richtige Platz ist oder ob die Schweiz, Liechtenstein oder Singapur besser passen, klären wir in der kostenlosen Beratung. Du bekommst innerhalb von 48 Stunden eine schriftliche Einschätzung.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Für individuelle steuerliche Fragen wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.
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