Regulierung

Konto eröffnen ab Juli 2027: Was die neuen EU-Standards zur Kundenprüfung von dir verlangen

Sebastian Sauerborn06. Oktober 20268 Min. Lesezeit
Ein Mann mit Kaffeebecher steht an einem Herbstmorgen auf einem Steg am See und lächelt in die Kamera

Wer ein Konto im Ausland eröffnet, erlebt oft, dass jede Bank etwas anderes fragt. Ab dem 10. Juli 2027 soll damit in der EU weitgehend Schluss sein. Dann gilt die europäische Geldwäscheverordnung unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, und am 1. Oktober 2026 hat die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA die Standards vorgelegt, die festlegen, welche Angaben eine Bank bei der Kontoeröffnung erheben und prüfen muss.

Was am 1. Oktober passiert ist

Die AMLA hat drei technische Regulierungsstandards fertiggestellt und an die Europäische Kommission übergeben. Das teilt die Behörde in ihrer Pressemitteilung vom 1. Oktober 2026 mit. Für dich als Kunden ist einer davon entscheidend: die Standards zur Kundenprüfung nach Artikel 28 Absatz 1 der Geldwäscheverordnung, veröffentlicht samt Abschlussbericht.

Rechtlich sind das noch Entwürfe. Die Kommission erlässt sie als delegierte Verordnung, und erst mit der Veröffentlichung im Amtsblatt werden sie verbindlich. Die AMLA weist im Begleitpapier ausdrücklich darauf hin, dass die Kommission noch Änderungen vornehmen kann. Nach dem Vorschlag der AMLA sollen die Standards sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten gelten. Die Verordnung selbst, die Verordnung (EU) 2024/1624, gilt nach ihrem Artikel 90 ab dem 10. Juli 2027.

Für Deutschland und Österreich bedeutet das einen Systemwechsel. Bisher stehen die Pflichten im nationalen Recht, in Deutschland etwa in § 12 des Geldwäschegesetzes, der die Ausweisprüfung regelt. Künftig gilt eine Verordnung, die nicht mehr umgesetzt werden muss, und dazu ein einheitliches Regelwerk, wie die Bank sie anwendet. Für die Schweiz gilt das alles nicht: Schweizer Banken bleiben beim Schweizer Geldwäscherecht. Für Banken außerhalb der EU gilt es ebenfalls nicht; dort entscheidet das Recht ihres Sitzlandes. Nur ihre Zweigstellen in der EU fallen nach der Verordnung unter die neuen Regeln.

Welche Daten die Bank erheben muss

Die Grundlage steht in Artikel 22 der Verordnung. Bei natürlichen Personen sind das alle Vor- und Nachnamen, Geburtsort und vollständiges Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeiten und der gewöhnliche Aufenthaltsort. Die AMLA-Standards präzisieren die meisten dieser Punkte.

Namen. Die Bank muss alle Namen erfassen, die im Ausweis stehen, also auch zweite und dritte Vornamen.

Geburtsort. Erhoben wird der Geburtsort so, wie er im Ausweis steht: mindestens das Land und die Stadt, Gemeinde oder der Ort, wo es eine Rolle spielt auch der Bundesstaat.

Staatsangehörigkeiten. Hier steht eine Neuerung, die Doppelstaatler betrifft. Nach Artikel 5 der Entwürfe muss die Bank angemessene Maßnahmen ergreifen, um festzustellen, ob du mehr als eine Staatsangehörigkeit hast. Wer mehrere angibt, wird mit allen erfasst. Prüfen muss die Bank aber nur mindestens eine davon. Den zweiten Pass musst du also nicht zwingend vorlegen, verschweigen solltest du ihn auch nicht.

Adresse. Pflicht sind das Land und die Stadt oder der Ort, dazu die Postleitzahl, wenn es eine gibt. Straße, Hausnummer, Wohnungsnummer und Postfach kommen hinzu, soweit es sie gibt. Diese Formulierung ist für Menschen ohne klassische Meldeadresse wichtig, weil sie anerkennt, dass nicht jede Adresse jedes Element hat.

Der Pass bleibt das Maß, mit klaren Mindestinhalten

Für die Prüfung der Identität schreibt Artikel 6 der Entwürfe einen Ausweis, einen Pass oder ein gleichwertiges Dokument vor. Als gleichwertig gilt ein Dokument nur, wenn es von einer dafür bestimmten Behörde ausgestellt ist und vier Dinge enthält: Namen sowie Ort und Datum der Geburt, Dokumentennummer und Ablaufdatum, ein Lichtbild und die Unterschrift, und Sicherheitsmerkmale gegen Fälschung. Ein Dokument ohne Lichtbild oder ohne Ablaufdatum gilt damit nicht als gleichwertig. Für Staatenlose und Geflüchtete, die keinen solchen Ausweis haben können, sehen die Entwürfe geringere Mindestinhalte vor.

Wenn ein Ausweis nicht alle nötigen Angaben enthält, etwa keine Adresse, muss die Bank die fehlenden Daten aus verlässlichen und unabhängigen Quellen beschaffen. Was als verlässlich gilt, regelt Artikel 8: Glaubwürdigkeit und amtlicher Charakter der Quelle, Aktualität, Genauigkeit und wie leicht sich die Angabe fälschen lässt. Neu ist der Satz, dass die Bank die Unterlagen unabhängig von ihrer Sprache verstehen muss. In der Praxis kann das heißen, dass sie eine Übersetzung verlangt, wenn sie den Inhalt sonst nicht beurteilen kann.

Kontoeröffnung aus der Ferne: Video-Ident bekommt Regeln

Für alle, die ein Konto in einem anderen Land eröffnen wollen, ist Artikel 7 der Entwürfe der spannendste. Die Verordnung selbst nennt in Artikel 22 Absatz 6 zwei Wege für die Identitätsprüfung: die Vorlage von Pass, Personalausweis oder einem gleichwertigen Dokument oder eine elektronische Identifizierung auf dem Sicherheitsniveau „substanziell“ oder „hoch“ nach den europäischen Regeln für Vertrauensdienste. Wer den Ausweis nicht persönlich vorlegen kann und keine solche elektronische Identität hat, bekommt mit Artikel 7 einen dritten Weg: alternative Verfahren aus der Ferne, also in der Praxis Video- und Foto-Identverfahren.

Die Bedingungen sind konkret. Die Lösung muss sicherstellen, dass die Person vor der Kamera der Inhaber des Ausweises ist. Die Verbindung muss vertraulich und unverfälscht sein. Bilder, Video und Ton müssen so gut sein, dass die Person eindeutig erkennbar ist. Bei technischen Störungen, Verbindungsabbrüchen oder Zweifeln an der Identität wird das Verfahren nicht fortgesetzt. Und alles wird mit Zeitstempel gespeichert, damit es später überprüfbar ist. Die Bank muss gegenüber ihrer Aufsicht begründen können, warum sie den alternativen Weg genutzt hat.

Die Frage nach dem Zweck und der Herkunft des Geldes

Die meisten Gespräche bei einer Kontoeröffnung im Ausland drehen sich nicht um den Pass, sondern um das Geld. Artikel 20 der Verordnung verpflichtet die Bank, Zweck und angestrebte Art der Geschäftsbeziehung zu verstehen. Artikel 25 nennt die Angaben, die sie dafür erforderlichenfalls einholt: Zweck, geschätzter Betrag, Herkunft und Bestimmung der Gelder, Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit.

Artikel 16 der AMLA-Entwürfe macht daraus eine Liste von Beispielen. Bei der Herkunft der Mittel nennt sie unter anderem Gehalt und Boni, Renten und staatliche Leistungen, Geschäftseinnahmen, Kapital von Gesellschaftern, Kredite, Spar- und Kapitalerträge sowie Erbschaften, Schenkungen, Verkäufe von Vermögenswerten und Vergleiche. Bei der Bestimmung der Gelder fragt die Bank nach der Art der erwarteten Empfänger, nach den Ländern, in die Geld fließen soll, und danach, ob der Empfänger selbst der Begünstigte ist. Dazu kommen Fragen zum erwarteten Volumen, zur Zahl und Häufigkeit der Transaktionen und zur beruflichen Tätigkeit.

Wichtig ist der Rahmen, den die AMLA dazu setzt. Im Begleitpapier stellt sie klar, dass die Liste keine Checkliste ist, die eine Bank stur abarbeiten soll. Sie ist risikobasiert anzuwenden. Bei geringem Risiko darf die Bank Zweck und Art der Beziehung aus dem ableiten, was sie über dich, dein Produkt und deine Transaktionen ohnehin weiß.

Wer ein Konto außerhalb seines Wohnsitzlandes eröffnet, landet in der Praxis selten in der niedrigsten Risikostufe. Banken behandeln Nichtansässige vorsichtiger, und warum das so ist, steht im Beitrag Warum Banken Nicht-Residenten ablehnen. Eine gut vorbereitete Herkunftsdokumentation ist deshalb der größte Hebel für eine schnelle Eröffnung. Kaufvertrag und Kontoauszug zum Immobilienverkauf, Erbschein und Nachlassabrechnung, Jahresabschluss und Ausschüttungsbeschluss: Was du belegen kannst, musst du nicht erklären.

Vereinfachte Prüfung: weniger Daten bei geringem Risiko

Die Standards haben auch eine gute Nachricht. In Situationen mit geringem Risiko muss die Bank nur einen verkürzten Datensatz erheben und prüfen. Nach Artikel 18 der Entwürfe sind das die Kerndaten aus Pass oder Ausweis: alle Namen, Geburtsdatum und Geburtsort und die Staatsangehörigkeit. Die Adresse muss die Bank in diesen Fällen weder erheben noch prüfen, so steht es auch im Begleitpapier.

Ob dein Fall als gering eingestuft wird, entscheidet die Bank nach ihrer eigenen Risikobewertung. Ein Anspruch darauf entsteht aus den Standards nicht. Für Menschen ohne festen Wohnsitz kann die Regel trotzdem helfen, weil sie zeigt, dass eine fehlende Meldeadresse nicht automatisch ein Ausschlussgrund ist. Die Verordnung sieht in Artikel 22 außerdem ausdrücklich vor, dass bei Personen ohne feste Meldeadresse und ohne rechtmäßigen Aufenthaltstitel in der Union die Postanschrift, unter der sie erreichbar sind, erhoben wird, dazu die Steueridentifikationsnummer, falls vorhanden. Wie sich das Adressproblem im Alltag lösen lässt, zeigt der Beitrag Nomaden-Banking 2026: Adresse, TIN und Konto ohne festen Wohnsitz.

Sanktionen und politisch exponierte Personen

Jede Kundenprüfung umfasst künftig zwei Abgleiche, die heute schon üblich sind, aber nun einheitlich geregelt werden: gegen die Listen der gezielten finanziellen Sanktionen und gegen den Status als politisch exponierte Person, Familienangehöriger oder bekannter enger Vertrauter. Der Abgleich kann automatisiert, manuell oder kombiniert erfolgen, und bei der Sanktionsprüfung zählen, soweit vorhanden, auch andere Namen, Aliasnamen und Wallet-Adressen.

Wer ein öffentliches Amt hatte oder mit einem Amtsträger verwandt ist, gibt das bei der Kontoeröffnung am besten selbst an.

Bestandskunden: die Pflicht zur Nachprüfung

Auch wer heute schon ein Konto hat, ist betroffen. Für Geschäftsbeziehungen, die vor dem Inkrafttreten der Standards begonnen haben, müssen die Banken Unterlagen und Daten risikobasiert auf den neuen Stand bringen, und zwar innerhalb der Fristen aus Artikel 26 der Verordnung: spätestens nach einem Jahr bei Kunden mit erhöhtem Risiko und nach fünf Jahren bei allen anderen. Nach Artikel 28 der Entwürfe und ihrer Begründung laufen diese Fristen für Bestandskunden erst ab dem Inkrafttreten der Standards.

In der Praxis dürfte das heißen: In den Jahren nach dem Inkrafttreten werden Banken ihre Bestandskunden anschreiben und Unterlagen nachfordern. Wer dann nicht reagiert, riskiert mehr als eine Mahnung. Artikel 21 der Verordnung schreibt vor, dass eine Bank, die ihre Prüfung nicht durchführen kann, die Geschäftsbeziehung beenden muss und eine Verdachtsmeldung in Betracht zieht. Eine Anfrage zur Aktualisierung deiner Daten solltest du deshalb ernst nehmen und zeitnah beantworten, auch bei einem Konto, das du nur selten nutzt.

Was die Standards nicht ändern

Drei Dinge bleiben, wie sie sind. Erstens entscheidet weiterhin die Bank, ob sie dich als Kunden will. Die Standards sagen, was sie prüfen muss, nicht, dass sie annehmen muss. Zweitens bleibt die Frage, ob eine Bank außerhalb der EU dich als Kunden in der EU überhaupt betreuen darf, eine andere Baustelle: Darum geht es bei der Bankenrichtlinie CRD VI, die im Beitrag Auslandskonto ab 2027 verboten? Es liegt am Wohnsitz erklärt ist. Drittens ändern die Standards nichts an deinen Steuerpflichten. Ein Konto im Ausland ist legal, und Erträge darauf bleiben dort steuerpflichtig, wo du steuerlich ansässig bist.

So bereitest du dich vor

Wenn du in den nächsten Monaten ein Konto in der EU oder außerhalb eröffnen willst, lohnt sich eine Mappe, die die künftigen Standards schon vorwegnimmt:

1. Gültiger Pass mit Lichtbild und Unterschrift, der nicht kurz vor dem Ablauf steht, dazu der Personalausweis, falls vorhanden.

2. Alle Staatsangehörigkeiten auf einem Blatt, mit Passnummern.

3. Adressnachweis aus einer amtlichen Quelle und möglichst aktuell, falls du eine Meldeadresse hast.

4. Steueridentifikationsnummern aller Länder, in denen du steuerlich ansässig bist.

5. Herkunft der Mittel: das Dokument, das den Ursprung des Geldes zeigt, das du einzahlen willst, nicht nur den Kontoauszug, auf dem es liegt.

6. Zweck des Kontos in zwei Sätzen: wofür, mit welchem ungefähren Volumen, mit Zahlungen in welche Länder.

Wie eine Kontoeröffnung im Ausland Schritt für Schritt abläuft, steht im Leitfaden Auslandskonto eröffnen 2026: Anleitung und beste Länder.

Ein Regelwerk für alle, mit Spielraum für die Bank

Der Kern der neuen Standards ist Vereinheitlichung. Bisher hatte jede Bank in jedem Land eigene Checklisten, künftig arbeiten Banken in der EU nach denselben Begriffen. Den Spielraum verlieren die Banken aber nicht: Die Risikobewertung bleibt ihre Sache, und mit ihr die Frage, wie viele Nachweise sie im Einzelfall verlangen.

Wer seine Unterlagen ordnet, bevor die Bank danach fragt, eröffnet schneller und hält das Konto länger. Wenn du wissen willst, welche Bank und welches Land zu deiner Situation passen und welche Nachweise du dafür brauchst, sprich mit uns in der kostenlosen Beratung. Du bekommst innerhalb von 48 Stunden eine schriftliche Einschätzung, legal und steuerlich sauber.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Für individuelle steuerliche Fragen wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.