Regulierung

US-Konto als Ausländer 2026: Was die Trump-Order zum Finanzsystem wirklich ändert

Sebastian Sauerborn15. September 20269 Min. Lesezeit
Mann mit Rucksack und Kaffeebecher steht an einem sonnigen Morgen in einem Stadtpark und lächelt in die Kamera

Am 19. Mai 2026 hat Präsident Trump die Executive Order 14406 unterschrieben, Titel: "Restoring Integrity to America's Financial System". Wer ein Konto in den USA eröffnen will, ohne dort zu wohnen, liest darin schnell eine Drohung heraus. Tatsächlich richtet sich die Order an eine sehr konkrete Gruppe, und die bist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht du. An einer Stelle trifft sie trotzdem auch Ausländer ohne US-Wohnsitz, nämlich bei der ITIN. Der Stand Mitte September, nüchtern sortiert.

Was in der Order steht

Der erste Abschnitt benennt das Ziel ohne Umschweife. Die Regierung will Risiken für das Finanzsystem bekämpfen, die aus Finanzdienstleistungen und Krediten für die "inadmissible and removable alien population" entstehen, also für Menschen, die sich ohne Aufenthalts- oder Arbeitsrecht in den USA aufhalten. Begründet wird das mit Geldwäsche über grenzüberschreitende Kleinbetragsüberweisungen, mit Schwarzlohnsystemen und mit dem Kreditrisiko von Kreditnehmern, denen die Abschiebung droht.

Daraus folgen Aufträge mit festen Fristen:

  • Innerhalb von 60 Tagen soll das Finanzministerium eine Warnmeldung an die Finanzinstitute herausgeben, mit Mustern und Warnsignalen. Eines davon ist ausdrücklich die Nutzung einer ITIN, um Kredite zu bekommen oder Konten zu eröffnen, wenn der rechtmäßige Aufenthalt nicht geprüft ist.
  • Innerhalb von 90 Tagen soll das Finanzministerium Änderungen an den Sorgfaltspflichten nach dem Bank Secrecy Act vorschlagen. Banken sollen genug Identitätsdaten erheben, um nominelle und wirtschaftliche Kontoinhaber zu erkennen, und sie sollen die Befugnis behalten, bei Risikohinweisen weitere Informationen zu verlangen, auch zum Aufenthalts- und Arbeitsstatus in den USA.
  • Innerhalb von 180 Tagen sollen Finanzministerium und Bankaufsicht Änderungen an den Regeln zur Kundenidentifizierung prüfen, mit besonderem Blick auf konsularische Ausweise.
  • Innerhalb von 60 Tagen sollen die Verbraucherschutzbehörde CFPB und die Bankaufsichten klären, wie Kreditgeber das Risiko von Abschiebung und Lohnausfall bei der Bonitätsprüfung berücksichtigen dürfen.

Was bis Mitte September tatsächlich passiert ist

Zwischen Ankündigung und Umsetzung liegt in Washington oft eine Lücke. Der Stand nach den amtlichen Veröffentlichungen:

Die Warnmeldung ist da. Am 5. Juni 2026 hat FinCEN gemeinsam mit FDIC, OCC und der Aufsicht über die Kreditgenossenschaften das Advisory FIN-2026-A002 veröffentlicht, in Abstimmung mit der Steuerbehörde IRS. Es beschreibt Schwarzlohnsysteme in Landwirtschaft, Bau, Hauspersonal, Gastgewerbe und Personalvermittlung und listet Warnsignale für Banken auf.

Die CFPB hat am 8. Juni 2026 eine Stellungnahme zur Rückzahlungsfähigkeit im Federal Register veröffentlicht. Sie erinnert Kreditgeber daran, dass die Prüfung der Rückzahlungsfähigkeit bei Hypotheken und Kreditkarten den Aufenthaltsstatus einbeziehen kann, vor allem wenn eine Abschiebung das Einkommen unterbrechen würde.

Ein Entwurf für die geänderten Sorgfaltspflichten nach dem Bank Secrecy Act ist dagegen bis Mitte September nicht im Federal Register erschienen, obwohl die Order dafür 90 Tage vorsah. Die bislang veröffentlichten FinCEN-Dokumente seit Mai betreffen andere Themen, etwa Stablecoin-Emittenten, einzelne ausländische Institute und regionale Meldeanordnungen. Solange es keinen Entwurf gibt, gibt es auch keine neue Pflicht, sondern nur eine Absicht. Die 180-Tage-Frist zur Kundenidentifizierung läuft bis Mitte November.

Wen die Order meint, und wen nicht

Die Zielgruppe ist klar umrissen: Menschen, die in den USA leben und dort ohne Arbeitserlaubnis arbeiten, sowie Arbeitgeber, die sie schwarz beschäftigen. Die Warnsignale im Advisory beschreiben Muster wie wiederkehrende Scheckeinreichungen von mehreren Firmen mit anschließenden gestückelten Barabhebungen oder ein neu gegründetes Unternehmen in einer der genannten Branchen, dessen Vertreter keinerlei Branchenbezug hat.

Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebt und in den USA ein Konto als Nicht-Resident eröffnet, passt in keines dieser Muster. Du arbeitest nicht in den USA, du beziehst dort keinen Lohn, und du beantragst keinen Kredit auf der Grundlage eines US-Einkommens. Auch die Ausweisregeln bleiben, wie sie sind. Nach 31 CFR 1020.220, das FinCEN im Advisory ausdrücklich zitiert, kann eine Bank bei Nicht-US-Personen eine Steuernummer, eine Passnummer mit Ausstellungsland oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild als Identifikationsnummer erheben. Der Reisepass bleibt also der normale Weg.

Genauso wichtig ist ein Satz, den FinCEN selbst ins Advisory geschrieben hat: Die Warnsignale "do not convey or alter any independent regulatory obligations", sie ändern also keine bestehende Pflicht. Kein Kunde hat nach Auffassung der Behörde ein einheitliches Risikoprofil, und kein einzelnes Signal soll für sich allein entscheiden.

Die ITIN: der Punkt, an dem es dich doch betrifft

Die ITIN ist eine Steuernummer der IRS für Personen, die keine Sozialversicherungsnummer bekommen können. Ausländer ohne US-Wohnsitz brauchen sie etwa, wenn sie in den USA Einkünfte haben, die dort steuerlich zu erfassen sind. Das Advisory stellt klar, dass eine ITIN keinen Nachweis eines legalen Aufenthalts darstellt, keine Arbeitserlaubnis verleiht und außerhalb des Steuersystems nicht als Ausweis dient.

Dann folgt der entscheidende Absatz. Wird eine ITIN anstelle einer Sozialversicherungsnummer oder einer gültigen Arbeitserlaubnis vorgelegt, um ein Konto zu eröffnen oder einen Kredit zu erhalten, sollen Banken prüfen, ob darin ein Risikofaktor liegt, der eine vertiefte Sorgfaltsprüfung erfordert. Die Aufsichtsbehörden sind nach eigenen Worten besonders besorgt, wenn ein Antragsteller Kredit- oder Einlagenprodukte mit ITIN nutzt, ohne dass seine rechtmäßige Anwesenheit geprüft ist.

Für dich als Nicht-Resident bedeutet das in der Praxis wahrscheinlich eines: mehr Fragen. Die Formulierung unterscheidet nicht sauber zwischen einem Arbeiter ohne Papiere in Texas und einem Unternehmer in München, der seine ITIN für die Steuer auf US-Einkünfte braucht. Eine Bank, die das Advisory ernst nimmt, wird bei einer ITIN ohne Sozialversicherungsnummer genauer hinsehen, und zwar besonders bei Kreditprodukten. Ein Verbot ist das nicht, eine Pflicht zur Ablehnung ebenso wenig. Aber wer seine Kontoeröffnung mit ITIN plant, sollte die Antwort auf die Frage "Warum haben Sie eine ITIN und keinen Aufenthalt in den USA?" vorher parat haben, mit Belegen.

Kreditkarten und Kredite

Der Kreditteil der Order richtet sich an dieselbe Gruppe: Kreditnehmer ohne Arbeitserlaubnis, deren Einkommen durch eine Abschiebung wegfallen kann. Die CFPB-Stellungnahme bezieht sich auf die Rückzahlungsprüfung bei Hypotheken und die Prüfung der Mindestzahlungsfähigkeit bei Kreditkarten. Für jemanden, der im Ausland lebt, dort sein Einkommen hat und keinen US-Aufenthalt behauptet, ändert sich an dieser Logik nichts Grundsätzliches. Die Bank prüft wie bisher, ob Einkommen und Vermögen die Karte tragen. Wer allerdings eine Kreditkarte ausschließlich auf Basis einer ITIN beantragt, trifft genau auf die Kombination, die das Advisory als Risikofaktor beschreibt.

Was sich für dich nicht ändert

Die Order ändert nichts an der Stellung der USA im internationalen Informationsaustausch. Die USA nehmen nicht am CRS teil. Sie setzen auf FATCA, das in der Praxis weitgehend eine Einbahnstraße ist: Ausländische Banken melden US-Kunden an die USA, die Gegenrichtung ist strukturell lückenhaft. Deshalb bleibt ein US-Konto für Menschen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eine der wenigen Möglichkeiten, ein Konto in einem großen, stabilen Finanzsystem ohne automatische Jahresmeldung an das Heimatfinanzamt zu führen. Die Einzelheiten stehen in unserem Leitfaden US-Konto ohne CRS, die Einordnung im Vergleich mit anderen Staaten in Länder ohne CRS 2026.

Ebenso wenig ändert sich die Steuerpflicht. Privatsphäre ja, Steuerfreiheit nie. Zinsen, Dividenden und Kursgewinne auf einem US-Konto gehören in Deutschland, Österreich und der Schweiz in die Steuererklärung, ob eine Meldung kommt oder nicht. In der Schweiz gehört zusätzlich das Guthaben selbst ins Wertschriftenverzeichnis.

So gehst du 2026 an die Eröffnung heran

Die Order verschiebt den Ton, in dem US-Banken über Ausländer nachdenken, und das Advisory gibt ihren Compliance-Abteilungen eine Checkliste. Gegen diese Stimmung hilft keine Taktik, sondern eine Akte, die sich selbst erklärt.

Erstens: Identität über den Pass, nicht über die ITIN. Der Reisepass mit Ausstellungsland ist nach der Kundenidentifizierungsregel ein vollwertiger Weg. Die ITIN gehört in die steuerlichen Unterlagen, wo sie hingehört, sie sollte nicht die tragende Säule deiner Identifikation sein.

Zweitens: Wohnsitz und Einkommen belegen. Adressnachweis im Heimatland, Einkommensnachweise, eine plausible Herkunft des Geldes. Wer im Ausland lebt, arbeitet und Steuern zahlt, hat damit genau die Dokumente, die das Advisory bei der Zielgruppe vermisst.

Drittens: den Zweck benennen. Dollar-Einnahmen aus Kundengeschäft, Immobilie, Anlage in Dollar, Reisen, Ausbildung der Kinder: Jede dieser Begründungen ist legitim. Eine Bank, die den Zweck versteht, kann die Transaktionen einordnen, und genau daran messen US-Banken nach dem Advisory ihr Risiko.

Viertens: Privatkonto und Firmenkonto trennen. Ein Konto für eine US-Gesellschaft folgt eigenen Regeln zu wirtschaftlich Berechtigten und ist ein eigenes Thema. Für das Privatkonto gilt: Je einfacher die Struktur, desto kürzer die Prüfung.

Welche Wege es gibt, ein Konto ohne Wohnsitz im Land der Bank zu eröffnen, und wo die Grenzen liegen, zeigt unser Leitfaden Konto im Ausland eröffnen ohne Wohnsitz.

Häufige Fragen

Dürfen US-Banken seit der Order keine Konten mehr für Ausländer eröffnen?

Nein. Die Order enthält kein Verbot. Sie verlangt eine Warnmeldung, einen Regelungsentwurf und eine Prüfung, und nur die Warnmeldung liegt bisher vor. Diese richtet sich an Banken, die mit Schwarzarbeit in den USA konfrontiert sind.

Brauche ich jetzt eine Sozialversicherungsnummer?

Nein. Für Nicht-US-Personen sieht die Regel zur Kundenidentifizierung weiterhin Pass, Ausweis oder Steuernummer vor. Wer keinen Anspruch auf eine Sozialversicherungsnummer hat, erhält für Steuerzwecke die ITIN, genau dafür ist sie da.

Muss ich meine ITIN aufgeben?

Nein. Sie bleibt die richtige Nummer für deine US-Steuern. Du solltest nur damit rechnen, dass eine Bank nachfragt, wenn die ITIN die einzige Nummer in deinem Antrag ist.

Worauf du in den nächsten Monaten achten solltest

Drei Termine und Dokumente lohnen sich im Blick zu behalten. Der Entwurf zu den Sorgfaltspflichten ist überfällig und wird, wenn er kommt, im Federal Register veröffentlicht. Erst dann steht fest, ob Banken den Aufenthaltsstatus nur bei konkreten Risikohinweisen erfragen dürfen, wie es die Order formuliert, oder ob daraus mehr wird. Die Prüfung der Regeln zur Kundenidentifizierung soll bis Mitte November abgeschlossen sein, ausdrücklich genannt werden dort konsularische Ausweise. Und die Praxis der Banken selbst: Wie sie das Advisory in ihre internen Regeln übersetzen, sieht man nicht im Gesetzblatt, sondern bei der Kontoeröffnung.

Bis dahin gilt der nüchterne Befund. Die Trump-Order verschärft den Blick auf Menschen ohne Aufenthaltsrecht in den USA. Für Nicht-Residenten mit Pass, Wohnsitz und Einkommen im Ausland bleibt der Weg offen, mit etwas mehr Papier, wenn eine ITIN im Spiel ist.

Wenn du ein US-Konto eröffnen willst und wissen möchtest, welcher Weg zu deiner Situation passt, sprich mit uns in der kostenlosen Beratung. Wie wir Konten in den USA begleiten, steht unter Konto in den USA eröffnen.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Für individuelle steuerliche Fragen wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.