
Ein Konto in England ist nicht pfändungssicher, aber für deutsche Gläubiger deutlich schwerer zu erreichen als ein Konto in Deutschland oder irgendwo sonst in der EU. Die EU-Kontenpfändung gilt dort nicht, ein deutscher Pfändungsbeschluss wirkt nicht auf eine englische Bank, und ein Gläubiger muss vor einem englischen Gericht neu ansetzen. Seit dem 1. Juli 2025 ist dieser Weg allerdings kürzer geworden, und einen Schutzbetrag wie beim deutschen P-Konto gibt es in England nicht. Wer ein Konto in England pfändungssicher nennt, verkauft dir eine Abkürzung, die es nicht gibt.
Die zweite Frage, die fast immer mitkommt: Wie sicher ist dein Geld bei einer britischen Bank, wenn die Bank selbst in Schwierigkeiten gerät? Die Antwort darauf ist erfreulich klar.
| Wer will an dein Geld? | Wie gut schützt ein Konto in England? |
|---|---|
| Gläubiger mit deutschem Urteil aus einem Verfahren ab dem 1. Juli 2025 | Wenig: das Urteil wird nach dem Haager Übereinkommen vollstreckt |
| Gläubiger mit deutschem Urteil aus einem älteren Verfahren | Besser: er muss den Weg über das englische Recht gehen, das kostet Zeit und Geld |
| Gläubiger, der vorläufig sichern will (Arrest, EU-Kontenpfändung) | Gut: einstweilige Maßnahmen fallen nicht unter das Übereinkommen |
| Finanzamt, Unterhaltsgläubiger, Insolvenzverwalter | Nicht über das Übereinkommen: diese Bereiche sind ausgeschlossen |
| Britische Behörden bei Verdacht auf Straftaten | Gar nicht: ein Konto kann bis zu zwei Jahre eingefroren werden |
Innerhalb der EU kann ein Gläubiger mit dem Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung Guthaben in einem anderen Mitgliedstaat einfrieren lassen, ohne dass der Schuldner vorher davon erfährt. Grundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 655/2014. Das Vereinigte Königreich hat sich daran nie beteiligt: Nach Erwägungsgrund 50 der Verordnung hat es an ihrer Annahme nicht teilgenommen und ist durch sie weder gebunden noch zu ihrer Anwendung verpflichtet, schon zu der Zeit, als es noch EU-Mitglied war. Mit dem Brexit sind auch die übrigen EU-Regeln weggefallen, nach denen ein deutsches Urteil in England fast automatisch vollstreckt wurde.
Für dich heißt das: Ein deutscher Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wirkt nur gegenüber Banken in Deutschland. Eine Bank in England muss ihn nicht beachten. Wie eine Pfändung in Deutschland abläuft, vom Beschluss bis zur Auszahlung, steht im Überblick zur Kontopfändung.
Die Lücke, die der Brexit gerissen hat, ist seit Mitte 2025 zu einem guten Teil geschlossen. Das Haager Übereinkommen vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen gilt für die EU und damit für Deutschland und Österreich seit dem 1. September 2023, für das Vereinigte Königreich seit dem 1. Juli 2025. Das Vereinigte Königreich hat es zunächst für England und Wales erklärt und später auf Schottland und Nordirland erstreckt, wie seine Erklärungen bei der Haager Konferenz zeigen.
Entscheidend ist die Übergangsvorschrift in Artikel 16 des Übereinkommens: Es gilt nur für Urteile aus Verfahren, die eingeleitet wurden, als das Übereinkommen zwischen beiden Staaten schon wirksam war. Ein Gläubiger, der seine Klage in Deutschland ab dem 1. Juli 2025 erhoben hat, kann sein Urteil in England anerkennen und vollstrecken lassen. Wer vorher geklagt hat, braucht meistens eine neue Klage in England auf Grundlage des deutschen Urteils.
Drei Grenzen des Übereinkommens sind für die Frage nach dem pfändungssicheren Konto wichtig:
Für Leser in der Schweiz: Die Schweiz ist der Statustabelle zufolge keine Vertragspartei. Ein Gläubiger mit einem Schweizer Urteil muss in England den Weg über das englische Recht gehen.
Hat der Gläubiger ein in England vollstreckbares Urteil, nutzt er das Werkzeug, das auch jeder englische Gläubiger nutzt: die Third Party Debt Order nach Teil 72 der englischen Zivilprozessordnung. Der Ablauf:
Wichtig ist der Unterschied zur deutschen Praxis: Der Gläubiger muss wissen oder vermuten, bei welcher Bank du dein Konto führst. Eine zentrale Kontenabfrage, mit der ein englisches Gericht alle Banken des Landes durchsucht, kennt Teil 72 nicht.
In Deutschland kannst du jedes Zahlungskonto bei deinem Kreditinstitut in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen (§ 850k ZPO). Auf einem P-Konto bleibt ein monatlicher Grundfreibetrag geschützt, ohne dass du dafür zu Gericht musst. Diese Regel ist deutsches Recht und bindet nur Institute, die deutschem Vollstreckungsrecht unterliegen. Eine englische Bank bietet kein P-Konto an.
Das englische Recht kennt stattdessen die Hardship Payment Order nach Rule 72.7. Sie ist kein Freibetrag, sondern eine Ausnahme auf Antrag: Ist dein Konto durch eine vorläufige Anordnung gesperrt und geraten du oder deine Familie dadurch in Not, die gewöhnlichen Lebenshaltungskosten zu bestreiten, kann das Gericht einzelne Zahlungen vom Konto erlauben. Dein Antrag braucht detaillierte Belege, warum du den Betrag brauchst, und eine Statement of Truth. Das ist mühsamer als der automatische Schutz in Deutschland.
Ein Konto in England kann also im Ernstfall schlechter dastehen als ein deutsches P-Konto: Es ist schwerer zu finden und zu erreichen, aber wenn der Gläubiger es erreicht, gibt es keinen eingebauten Sockel. Was der Freibetrag 2026 umfasst, beschreibt der Beitrag zum P-Konto und dem Konto im Ausland.
Ein Konto in England macht dich gegenüber einem deutschen Gläubiger nicht unsichtbar. Verlangt der Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft, musst du nach § 802c Absatz 2 ZPO alle dir gehörenden Vermögensgegenstände angeben, ausländische Konten eingeschlossen, und die Richtigkeit nach Absatz 3 an Eides statt versichern. Wer dabei ein Konto in England weglässt, gibt eine falsche Versicherung an Eides statt ab. Und mit deiner Auskunft kennt der Gläubiger die Bank, bei der er die Third Party Debt Order beantragen kann.
Dazu kommt das Finanzamt. Banken im Vereinigten Königreich erheben nach den International Tax Compliance Regulations 2015 die Steueransässigkeit ihrer Kunden und melden Kontodaten nach dem Common Reporting Standard; das Vereinigte Königreich gehört nach dem Handbuch der britischen Steuerverwaltung zu den Staaten, die seit 2017 austauschen. Was du selbst angeben musst, erklärt der Überblick zum Thema Auslandskonto melden.
Ein Konto im Ausland zu eröffnen und zu führen ist legal. Einkünfte bleiben in deinem Wohnsitzland steuerpflichtig, und in der Vermögensauskunft gehört jedes Konto auf den Tisch.
Eine Gefahr kommt nicht von deutschen Gläubigern, sondern von britischen Behörden. Nach dem Proceeds of Crime Act 2002, Section 303Z1 kann eine Ermittlungsbehörde eine Account Freezing Order beantragen, wenn sie den begründeten Verdacht hat, dass Geld auf einem Konto aus rechtswidrigem Verhalten stammt oder dafür bestimmt ist. Ein Strafurteil ist dafür nicht nötig. Nach Section 303Z3 darf eine solche Anordnung bis zu zwei Jahre laufen. Wie solche Sperren in der Praxis ablaufen, beschreibt unser englischsprachiger Beitrag zu Account Freezing Orders.
Ein zweites, leiseres Risiko ist die Kündigung ohne Begründung, und Kunden mit Wohnsitz im Ausland gehören zu den Gruppen, die sie immer wieder trifft. Warum das so ist, erklärt unser Beitrag zu Kontokündigungen im Vereinigten Königreich (auf Englisch).
Gerät die Bank selbst in Schwierigkeiten, ist das Vereinigte Königreich gut aufgestellt. Der Financial Services Compensation Scheme (FSCS) schützt Einlagen bei einer im Vereinigten Königreich zugelassenen Bank seit dem 1. Dezember 2025 bis 120.000 Pfund pro Person und Bank; bis zum 30. November 2025 lag die Grenze bei 85.000 Pfund (FSCS).
Was für Kunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zählt:
Auch bei einer Bankenabwicklung bleiben die gesicherten Einlagen außen vor. Der Banking Act 2009, Section 48B Absatz 8 nimmt „protected deposits" ausdrücklich vom Bail-in aus. Was über der Grenze von 120.000 Pfund liegt, kann in einer Abwicklung herangezogen werden. Wer mehr Geld halten will, verteilt es auf Banken mit getrennten Lizenzen.
Konten auf Jersey, Guernsey oder der Isle of Man sind keine Konten im Vereinigten Königreich: Die Kronbesitzungen haben eigenes Recht und eigene Sicherungssysteme, beschrieben im Beitrag zum Konto auf den Kanalinseln. Wie sich der FSCS neben den Sicherungssystemen anderer Länder schlägt, zeigt der Vergleich der Einlagensicherung weltweit.
Ist ein Konto in England pfändungssicher? Nein. Ein deutscher Gläubiger kann ein Urteil aus einem Verfahren, das ab dem 1. Juli 2025 eingeleitet wurde, nach dem Haager Übereinkommen von 2019 in England vollstrecken lassen und dann über eine Third Party Debt Order auf dein Konto zugreifen. Für ältere Verfahren und für vorläufige Sperren ist der Weg deutlich schwerer.
Wie sicher ist mein Geld bei einer britischen Bank, wenn ich nicht dort wohne? Bei einer im Vereinigten Königreich zugelassenen Bank schützt der FSCS bis 120.000 Pfund pro Person und Banklizenz, unabhängig von deinem Wohnsitz. Geschützte Einlagen sind vom Bail-in ausgenommen.
Als Schutz vor Gläubigern taugt ein Konto in England nur begrenzt: Gegen Ansprüche aus Verfahren ab dem 1. Juli 2025 bringt es wenig mehr als Zeit, einen Sockel wie beim P-Konto gibt es nicht, und vor der Vermögensauskunft schützt es gar nicht. Als sicherer Ort für Geld ist es dagegen solide, mit hoher Sicherungsgrenze, ohne Wohnsitzerfordernis für den Schutz und mit schneller Auszahlung. Die eigentliche Hürde ist, als Kunde mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ein Konto bei einer britischen Bank zu bekommen und zu behalten.
Welche Länder rechtlich außerhalb der Reichweite der EU-Vollstreckung liegen, zeigt der Ländervergleich zum pfändungssicheren Konto im Ausland. Welche Destination zu deiner Lage passt, klären wir in der kostenlosen Beratung, mit einer schriftlichen Einschätzung.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Für individuelle steuerliche Fragen wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.