
Seit 2020 können EU-Behörden alle Bankkonten eines Bürgers innerhalb der EU in Sekunden abrufen, ohne Vorwarnung, ohne richterlichen Beschluss. Was das bedeutet und warum Auslandskonten außerhalb dieses Registers liegen.
Die EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD5) verpflichtet alle Mitgliedstaaten seit 2020, zentrale automatisierte Mechanismen einzurichten, über die Behörden schnell und direkt auf Informationen zu Bankkonten zugreifen können. In Deutschland wurde dies durch das Kontenabrufverfahren nach § 93b Abgabenordnung (AO) umgesetzt. Jeder Mitgliedstaat führt sein eigenes nationales Register; die EU vernetzt diese Register Schritt für Schritt, ein einheitliches EU-weites Zentralregister mit Echtzeitzugriff über alle Mitgliedstaaten hinweg existiert Stand 2026 noch nicht.
Das Register enthält für jedes Konto: Name und Geburtsdatum des Kontoinhabers, Kontonummer und IBAN, Eröffnungs- und Schließungsdatum sowie den Namen der Bank. Nicht enthalten sind Kontosalden oder Transaktionsdaten, aber der bloße Zugriff auf die Kontoexistenz reicht für viele Behördenzwecke aus.
In Deutschland haben folgende Behörden direkten Zugriff auf das Kontenabrufverfahren: Finanzämter, Sozialleistungsträger (Jobcenter, Rentenversicherung), Gerichtsvollzieher, Staatsanwaltschaften, Zollbehörden und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Der Abruf erfolgt ohne Benachrichtigung des Kontoinhabers. Du erfährst nicht, wann und von wem deine Kontodaten abgerufen wurden. Das ist bewusst so gestaltet, eine Benachrichtigung würde den Zweck der Maßnahme unterlaufen.
Das EU-Bankkontenregister erfasst ausschließlich Konten bei Banken, die ihren Sitz innerhalb der EU haben. Eine Bank in Georgien, Singapur, den USA oder den VAE (Dubai) ist nicht verpflichtet, ihre Kundendaten in das EU-Register einzuspeisen. Dein Konto dort ist für das deutsche Kontenabrufverfahren schlicht nicht abrufbar.
Das bedeutet nicht, dass du das Konto nicht angeben musst. Die Pflicht zur Deklaration ausländischer Konten in der Steuererklärung bleibt bestehen. Aber die automatische, behördliche Abrufbarkeit ohne dein Wissen und ohne richterlichen Beschluss entfällt.
Die EU arbeitet kontinuierlich an der Ausweitung des Registers. Die AMLD6 und die EU-Geldwäschebehörde (AMLA, gegründet 2024, Sitz Frankfurt, operativ seit Mitte 2025) werden die Befugnisse weiter ausbauen. Langfristig ist ein europaweites, zentrales Kontenregister mit Echtzeitzugriff über alle Mitgliedstaaten hinweg geplant. Stand 2026 sind die nationalen Register noch nicht vollständig vernetzt; der Aufbau der AMLA und die Umsetzung der AMLD6 werden diesen Prozess beschleunigen.
Wer heute handelt, sichert sich einen Informationsvorsprung. Ein Konto außerhalb der EU ist heute legal und unkompliziert eröffnbar. Das könnte sich in Zukunft ändern, wenn internationale Abkommen ausgeweitet werden.